حَدَّثَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، أَخْبَرَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، ح وَحَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ رَافِعٍ، - وَاللَّفْظُ لَهُ - حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، أَخْبَرَنَا ابْنُ جُرَيْجٍ، أَخْبَرَنِي أَبُو الزُّبَيْرِ، أَنَّهُ سَمِعَ جَابِرَ بْنَ، عَبْدِ اللَّهِ الأَنْصَارِيَّ يَقُولُ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «مَا مِنْ صَاحِبِ إِبِلٍ لاَ يَفْعَلُ فِيهَا حَقَّهَا إِلاَّ جَاءَتْ يَوْمَ الْقِيَامَةِ أَكْثَرَ مَا كَانَتْ قَطُّ وَقَعَدَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَسْتَنُّ عَلَيْهِ بِقَوَائِمِهَا وَأَخْفَافِهَا وَلاَ صَاحِبِ بَقَرٍ لاَ يَفْعَلُ فِيهَا حَقَّهَا إِلاَّ جَاءَتْ يَوْمَ الْقِيَامَةِ أَكْثَرَ مَا كَانَتْ وَقَعَدَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَنْطِحُهُ بِقُرُونِهَا وَتَطَؤُهُ بِقَوَائِمِهَا وَلاَ صَاحِبِ غَنَمٍ لاَ يَفْعَلُ فِيهَا حَقَّهَا إِلاَّ جَاءَتْ يَوْمَ الْقِيَامَةِ أَكْثَرَ مَا كَانَتْ وَقَعَدَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَنْطِحُهُ بِقُرُونِهَا وَتَطَؤُهُ بِأَظْلاَفِهَا لَيْسَ فِيهَا جَمَّاءُ وَلاَ مُنْكَسِرٌ قَرْنُهَا وَلاَ صَاحِبِ كَنْزٍ لاَ يَفْعَلُ فِيهِ حَقَّهُ إِلاَّ جَاءَ كَنْزُهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ شُجَاعًا أَقْرَعَ يَتْبَعُهُ فَاتِحًا فَاهُ فَإِذَا أَتَاهُ فَرَّ مِنْهُ فَيُنَادِيهِ خُذْ كَنْزَكَ الَّذِي خَبَأْتَهُ فَأَنَا عَنْهُ غَنِيٌّ فَإِذَا رَأَى أَنْ لاَ بُدَّ مِنْهُ سَلَكَ يَدَهُ فِي فِيهِ فَيَقْضَمُهَا قَضْمَ الْفَحْلِ». قَالَ أَبُو الزُّبَيْرِ سَمِعْتُ عُبَيْدَ بْنَ عُمَيْرٍ يَقُولُ هَذَا الْقَوْلَ ثُمَّ سَأَلْنَا جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ عَنْ ذَلِكَ فَقَالَ مِثْلَ قَوْلِ عُبَيْدِ بْنِ عُمَيْرٍ. وَقَالَ أَبُو الزُّبَيْرِ سَمِعْتُ عُبَيْدَ بْنَ عُمَيْرٍ يَقُولُ قَالَ رَجُلٌ يَا رَسُولَ اللَّهِ مَا حَقُّ الإِبِلِ قَالَ «حَلَبُهَا عَلَى الْمَاءِ وَإِعَارَةُ دَلْوِهَا وَإِعَارَةُ فَحْلِهَا وَمَنِيحَتُهَا وَحَمْلٌ عَلَيْهَا فِي سَبِيلِ اللَّهِ».
Überliefert von Jabir b. 'Abdullah al-Ansari: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Der Besitzer eines Kamels, der nicht entrichtet, was darauf fällig ist, (würde auf diese Weise bestraft werden), dass am Tag der Auferstehung viele weitere (zusammen mit seinem Kamel) kommen würden und der Besitzer auf weichen Sandboden gesetzt würde und sie ihn mit ihren Füßen und Hufen zertrampeln würden. Und kein Besitzer des Viehs, der nicht entrichtet, was darauf fällig ist, (würde der Bestrafung entgehen), sondern am Tag der Auferstehung würden viele weitere kommen und er (der Besitzer) würde auf weichen Sandboden gesetzt und würde von ihren Hörnern gestoßen und unter ihren Füßen zertrampelt. Und kein Besitzer von Ziegen und Schafen, der nicht entrichtet, was darauf fällig ist, (würde der Bestrafung entgehen), sondern viele weitere würden am Tag der Auferstehung kommen und er (der Besitzer) würde auf weichen Sandboden gesetzt und sie würden ihn mit ihren Hörnern stoßen und ihn unter ihren Hufen zertrampeln. Und es würden mehr (unter dieser Herde von Schafen und Ziegen) ohne Hörner oder mit gebrochenen Hörnern sein. Und kein Besitzer eines Schatzes, der nicht entrichtet, was darauf fällig ist, sondern sein Schatz würde am Tag der Auferstehung wie eine kahle Schlange kommen und ihn mit offenem Maul verfolgen, und wenn sie sich nähern würde, würde er vor ihr weglaufen, und er würde so gerufen: „Nimm deinen Schatz, den du verborgen hast, denn ich brauche ihn nicht.“ Wenn er keinen Ausweg finden würde, würde er seine Hand in ihr Maul stecken und sie würde sie wie ein Kamelhengst benagen. Abu Zubair sagte: Wir hörten Ubaid b. Umair dies sagen. Wir fragten dann Jabir b. 'Abdullah danach. Und er sagte ebenfalls wie Ubaid b. Umair. Abu Zubair sagte: Ich hörte 'Ubaid b. 'Umair sagen: Ein Mann sagte: Gesandter Allahs, was ist auf Kamelen fällig? Er sagte: Sie in der Nähe von Wasser zu melken und das Verleihen des Eimers (der zum Schöpfen von Wasser daraus verwendet wird) oder das Verleihen seines Männchens zur Paarung mit einer Kamelstute und es als Reittier um Allahs willen bereitzustellen.