حَدَّثَنَا أَبُو كُرَيْبٍ، حَدَّثَنَا أَبُو أُسَامَةَ، أَخْبَرَنَا هِشَامٌ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ عَائِشَةَ، فِي قَوْلِهِ { ويَسْتَفْتُونَكَ فِي النِّسَاءِ قُلِ اللَّهُ يُفْتِيكُمْ فِيهِنَّ} الآيَةَ قَالَتْ هِيَ الْيَتِيمَةُ الَّتِي تَكُونُ عِنْدَ الرَّجُلِ لَعَلَّهَا أَنْ تَكُونَ قَدْ شَرِكَتْهُ فِي مَالِهِ حَتَّى فِي الْعَذْقِ فَيَرْغَبُ يَعْنِي أَنْ يَنْكِحَهَا وَيَكْرَهُ أَنْ يُنْكِحَهَا رَجُلاً فَيَشْرَكُهُ فِي مَالِهِ فَيَعْضِلُهَا.
Überliefert von Hisham, der von seinem Vater berichtete, dass 'A'isha im Zusammenhang mit den Worten Allahs sagte: „Sie fragen dich um die religiöse Entscheidung über Frauen, sprich: Allah gibt euch die Entscheidung über sie“ (4:126), dass diese sich auf ein Waisenmädchen beziehen, das in der Obhut einer Person ist und mit ihm in seinem Eigentum (als Erbin) teilt, sogar bei den Dattelpalmen, und er ist abgeneigt, sie jemand anderem zur Heirat zu geben, damit er (ihr Ehemann) nicht an seinem Eigentum teilhabe, und so hält er sie in einem schwebenden Zustand.