حَدَّثَنَاهُ أَبُو كُرَيْبٍ، حَدَّثَنَا ابْنُ بِشْرٍ، عَنْ مِسْعَرٍ، بِهَذَا الإِسْنَادِ غَيْرَ أَنَّ فِي، حَدِيثِهِ عَنِ ابْنِ بِشْرٍ وَوَكِيعٍ جَمِيعًا «مِنْ عَذَابٍ فِي النَّارِ وَعَذَابٍ فِي الْقَبْرِ».

Dieser Hadith wurde auf Autorität von Mis'ar mit derselben Überliefererkette berichtet, jedoch mit dieser Abweichung, dass in dem Hadith, der auf Autorität von Ibn Bishr und Waki' überliefert wurde, die Qual des Höllenfeuers und die Qual des Grabes zusammen erwähnt wurden (und es gibt keine Konjunktion "oder" zwischen ihnen).

Quelle: sunnah.com