وَحَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ رَافِعٍ، حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ آدَمَ، حَدَّثَنَا مُفَضَّلٌ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ عُبَيْدِ بْنِ نُضَيْلَةَ، عَنِ الْمُغِيرَةِ بْنِ شُعْبَةَ،. أَنَّ امْرَأَةً، قَتَلَتْ ضَرَّتَهَا بِعَمُودِ فُسْطَاطٍ فَأُتِيَ فِيهِ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَضَى عَلَى عَاقِلَتِهَا بِالدِّيَةِ وَكَانَتْ حَامِلاً فَقَضَى فِي الْجَنِينِ بِغُرَّةٍ. فَقَالَ بَعْضُ عَصَبَتِهَا أَنَدِي مَنْ لاَ طَعِمَ وَلاَ شَرِبَ وَلاَ صَاحَ فَاسْتَهَلَّ وَمِثْلُ ذَلِكَ يُطَلُّ قَالَ فَقَالَ «سَجْعٌ كَسَجْعِ الأَعْرَابِ».
Überliefert von Al-Mughira b. Shu'ba: Eine Frau tötete ihre Mitschfrau mit einer Zeltstange. Ihr Fall wurde dem Gesandten Allahs (ﷺ) vorgelegt, und er urteilte, dass das Blutgeld von den Verwandten (der Täterin) väterlicherseits zu zahlen sei. Und da sie schwanger war, entschied er bezüglich ihres ungeborenen Kindes, dass ein Sklave oder eine Sklavin von guter Qualität gegeben werden solle. Einige der Verwandten der Täterin sagten: Sollten wir Entschädigung für einen leisten, der niemals aß, noch trank, noch irgendein Geräusch machte, der wie ein Nichts war? Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): Er sprach gereimte Phrasen wie die gereimten Phrasen der Wüstenaraber.