وَحَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ عَائِشَةَ، أَنَّهَا أَرَادَتْ أَنْ تَشْتَرِيَ، جَارِيَةً تُعْتِقُهَا فَقَالَ أَهْلُهَا نَبِيعُكِهَا عَلَى أَنَّ وَلاَءَهَا لَنَا. فَذَكَرَتْ ذَلِكَ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «لاَ يَمْنَعُكِ ذَلِكَ فَإِنَّمَا الْوَلاَءُ لِمَنْ أَعْتَقَ».

Überliefert von Ibn Umar: 'A'isha beschloss, eine Sklavin zu kaufen und sie dann freizulassen, aber ihre Herren sagten: Wir sind bereit, sie dir unter der Bedingung zu verkaufen, dass ihr Erbrecht bei dir liegt. Sie (Hadrat 'A'isha) erwähnte dies dem Gesandten Allahs (ﷺ), woraufhin er sagte: Dies sollte dir nicht im Wege stehen. Das Erbrecht liegt bei dem, der freilässt.

Quelle: sunnah.com