وَحَدَّثَنِي حَرْمَلَةُ بْنُ يَحْيَى، أَخْبَرَنَا ابْنُ وَهْبٍ، أَخْبَرَنِي يُونُسُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، حَدَّثَنِي سَعِيدُ بْنُ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تَنَاجَشُوا وَلاَ يَبِعِ الْمَرْءُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ وَلاَ يَبِعْ حَاضِرٌ لِبَادٍ وَلاَ يَخْطُبِ الْمَرْءُ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ وَلاَ تَسْأَلِ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ الأُخْرَى لِتَكْتَفِئَ مَا فِي إِنَائِهَا».
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Überbietet nicht bei einem Verkauf, um in eine Falle zu locken. Kein Mann soll in ein Geschäft eintreten, in das sein Bruder bereits eingetreten ist, und kein Stadtbewohner soll im Namen des Dorfbewohners verkaufen. Und kein Mann soll einen Heiratsantrag machen, den sein Bruder bereits gemacht hat, und keine Frau soll die Scheidung einer anderen (Mitfrau) verlangen, um sie dessen zu berauben, was ihr gehört.