حَدَّثَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، أَخْبَرَنَا جَرِيرٌ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ أَبِي وَائِلٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينٍ يَسْتَحِقُّ بِهَا مَالاً هُوَ فِيهَا فَاجِرٌ لَقِيَ اللَّهَ وَهُوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ. ثُمَّ ذَكَرَ نَحْوَ حَدِيثِ الأَعْمَشِ غَيْرَ أَنَّهُ قَالَ كَانَتْ بَيْنِي وَبَيْنَ رَجُلٍ خُصُومَةٌ فِي بِئْرٍ فَاخْتَصَمْنَا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «شَاهِدَاكَ أَوْ يَمِينُهُ».
Es wird auf Autorität von Abdullah überliefert, dass er den Propheten (ﷺ) sagen hörte: Wer einen Eid schwört, um sich (den Besitz) eines Eigentums zu sichern, obwohl er ein Lügner ist, der wird Allah in einem Zustand begegnen, in dem Er sehr zornig auf ihn ist. Dann wurde der restliche Teil des Hadith so überliefert, wie er von A'masch überliefert wurde, mit Ausnahme dieser Worte: Es gab einen Streit zwischen mir und einer anderen Person bezüglich eines Brunnens. Wir verwiesen diesen Streit an den Gesandten Allahs (ﷺ). Daraufhin bemerkte er: Entweder (solltest du) zwei Zeugen (zur Unterstützung deiner Behauptung vorbringen) oder sein Eid (würde als gültig akzeptiert).