وَحَدَّثَنِي أَبُو كَامِلٍ، فُضَيْلُ بْنُ حُسَيْنٍ الْجَحْدَرِيُّ حَدَّثَنَا أَبُو عَوَانَةَ، عَنْ أَبِي بِشْرٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، - رضى الله عنهما - أَنَّ رَجُلاً، وَقَصَهُ بَعِيرُهُ وَهُوَ مُحْرِمٌ مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَأَمَرَ بِهِ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ يُغْسَلَ بِمَاءٍ وَسِدْرٍ وَلاَ يُمَسَّ طِيبًا وَلاَ يُخَمَّرَ رَأْسُهُ فَإِنَّهُ يُبْعَثُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ مُلَبِّدًا.
Sa'id b. Jubair überlieferte auf Autorität von Ibn 'Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), dass ein Kamel das Genick seines Besitzers brach, während er sich im Zustand des Ihram befand und sich zu dieser Zeit in der Gesellschaft des Gesandten Allahs (ﷺ) aufhielt. Der Gesandte Allahs (ﷺ) befahl, dass er mit Wasser, gemischt mit (Blättern des) Lote(-Baums), gewaschen werden solle, und dass kein Parfüm auf ihn aufgetragen werden dürfe und sein Kopf nicht bedeckt werden solle, denn er würde am Tag der Auferstehung auferstehen, indem er die Talbiya ausspricht.