Überliefert von 'A'isha: Der Gesandte Allahs (ﷺ) wurde über die Auswanderung gefragt, woraufhin er sagte: Es gibt keine Auswanderung nach der Eroberung (von Mekka), sondern Dschihad und aufrichtige Absicht. Wenn ihr aufgefordert werdet, (für die Sache des Islam) aufzubrechen, dann sollt ihr aufbrechen.
Es wurde auf Autorität von Abu Sa'id al-Khudari überliefert, dass ein Beduine den Gesandten Allahs (ﷺ) über die Auswanderung fragte. Er antwortete: Sprichst du von der Hidschra? Die Angelegenheit der Hidschra ist sehr schwierig. Aber hast du Kamele? Der Beduine sagte: Ja. Er fragte: Zahlst du die Armenabgabe, die für sie fällig ist? Er antwortete: Ja. Er (der Prophet) sagte: Fahre fort, gute Taten zu tun (über die Meere), denn wahrlich, Allah wird keine deiner Taten unbelohnt lassen.
Diese Überlieferung wurde durch eine andere Überliefererkette mit dem Zusatz folgender Worte am Ende überliefert: "Melkst du sie an dem Tag, an dem sie das Wasser erreichen? Er antwortete: Ja."
حَدَّثَنِي أَبُو الطَّاهِرِ، أَحْمَدُ بْنُ عَمْرِو بْنِ سَرْحٍ أَخْبَرَنَا ابْنُ وَهْبٍ، أَخْبَرَنِي يُونُسُ، بْنُ يَزِيدَ قَالَ قَالَ ابْنُ شِهَابٍ أَخْبَرَنِي عُرْوَةُ بْنُ الزُّبَيْرِ، أَنَّ عَائِشَةَ، زَوْجَ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَتْ كَانَتِ الْمُؤْمِنَاتُ إِذَا هَاجَرْنَ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يُمْتَحَنَّ بِقَوْلِ اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ { يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِذَا جَاءَكَ الْمُؤْمِنَاتُ يُبَايِعْنَكَ عَلَى أَنْ لاَ يُشْرِكْنَ بِاللَّهِ شَيْئًا وَلاَ يَسْرِقْنَ وَلاَ يَزْنِينَ} إِلَى آخِرِ الآيَةِ. قَالَتْ عَائِشَةُ فَمَنْ أَقَرَّ بِهَذَا مِنَ الْمُؤْمِنَاتِ فَقَدْ أَقَرَّ بِالْمِحْنَةِ وَكَانَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم إِذَا أَقْرَرْنَ بِذَلِكَ مِنْ قَوْلِهِنَّ قَالَ لَهُنَّ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «انْطَلِقْنَ فَقَدْ بَايَعْتُكُنَّ». وَلاَ وَاللَّهِ مَا مَسَّتْ يَدُ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَدَ امْرَأَةٍ قَطُّ. غَيْرَ أَنَّهُ يُبَايِعُهُنَّ بِالْكَلاَمِ - قَالَتْ عَائِشَةُ - وَاللَّهِ مَا أَخَذَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلَى النِّسَاءِ قَطُّ إِلاَّ بِمَا أَمَرَهُ اللَّهُ تَعَالَى وَمَا مَسَّتْ كَفُّ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم كَفَّ امْرَأَةٍ قَطُّ وَكَانَ يَقُولُ لَهُنَّ إِذَا أَخَذَ عَلَيْهِنَّ «قَدْ بَايَعْتُكُنَّ». كَلاَمًا.
Es wurde auf Autorität von 'A'isha, der Frau des Propheten (ﷺ), überliefert. Sie sagte: Als die gläubigen Frauen auswanderten (nach Medina) und zum Gesandten Allahs (ﷺ) kamen, wurden sie gemäß den folgenden Worten Allahs, des Allmächtigen und Erhabenen, geprüft: "O Prophet, wenn gläubige Frauen zu dir kommen, um dir den Treueid zu leisten, dass sie Allah nichts beigesellen, dass sie nicht stehlen, dass sie nicht Unzucht begehen..." bis zum Ende des Verses (60:12). Diejenigen der gläubigen Frauen, die diese Bedingungen akzeptierten und sich bereit erklärten, sie einzuhalten, galten als solche, die sich zum Treueid anboten. Als sie (formell) ihren Entschluss dazu erklärt hatten, sagte der Gesandte Allahs (Friede sei auf ihm) zu ihnen: Ihr könnt gehen. Ich habe euren Treueid bestätigt. Bei Allah, die Hand des Gesandten Allahs (ﷺ) berührte niemals die Hand einer Frau. Er nahm den Treueid von ihnen durch mündliche Erklärung ab. Bei Allah, der Gesandte Allahs (ﷺ) nahm von Frauen kein Gelübde ab, außer dem, was Allah ihm befohlen hatte, und seine Handfläche berührte niemals die Handfläche einer Frau. Als er ihr Gelübde abgenommen hatte, sagte er ihnen, dass er den Eid mündlich von ihnen abgenommen habe.
Es wurde auf Autorität von 'Urwa überliefert, dass 'A'isha ihm beschrieb, wie der Prophet (ﷺ) den Treueid von Frauen abnahm. Sie sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) berührte niemals eine Frau mit seiner Hand. Er nahm nur ein Gelübde von ihr ab, und als er das (mündliche) Gelübde abgenommen hatte, sagte er: Du kannst gehen. Ich habe deinen Treueid angenommen.
Es wurde auf Autorität von Abdullah b. 'Umar überliefert, der sagte: Wir pflegten dem Gesandten Allahs (ﷺ) den Treueid zu leisten, dass wir seinen Anweisungen zuhören und gehorchen würden. Er pflegte uns (zu sagen, im Eid zu sprechen): Soweit es in meiner Macht steht.
Es wurde auf Autorität von Ibn 'Umar überliefert, der sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) musterte mich auf dem Schlachtfeld am Tag von Uhud, und ich war vierzehn Jahre alt. Er erlaubte mir nicht (am Kampf teilzunehmen). Er musterte mich am Tag von Khandaq – und ich war fünfzehn Jahre alt – und er erlaubte mir (zu kämpfen). Nafi' sagte: Ich kam zu 'Umar b. 'Abd al-'Aziz, der damals Kalif war, und überlieferte ihm diese Tradition. Er sagte: Wahrlich, dies ist die Grenze zwischen einem Minderjährigen und einem Volljährigen. So schrieb er an seine Statthalter, dass sie einem, der fünfzehn Jahre alt war, den Lebensunterhalt zahlen sollten, diejenigen geringeren Alters aber als Kinder behandeln sollten.
Diese Tradition wurde durch eine andere Überliefererkette mit folgender Änderung im Wortlaut überliefert: "Ich war vierzehn Jahre alt und er hielt mich für zu jung (um am Kampf teilzunehmen)."
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ يُسَافَرَ بِالْقُرْآنِ إِلَى أَرْضِ الْعَدُوِّ.
Es wurde auf Autorität von Ibn 'Umar überliefert, der sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot, dass man ins Land des Feindes reist und den Qur'an mit sich nimmt.
وَحَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، ح وَحَدَّثَنَا ابْنُ رُمْحٍ، أَخْبَرَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ، اللَّهِ بْنِ عُمَرَ عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ كَانَ يَنْهَى أَنْ يُسَافَرَ بِالْقُرْآنِ إِلَى أَرْضِ الْعَدُوِّ مَخَافَةَ أَنْ يَنَالَهُ الْعَدُوُّ.
Es wurde auf Autorität von Abdullah b. Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) zu verbieten pflegte, dass man ins Land des Feindes reist und den Qur'an (mit sich) nimmt, damit er nicht in die Hände des Feindes fällt.
وَحَدَّثَنَا أَبُو الرَّبِيعِ الْعَتَكِيُّ، وَأَبُو كَامِلٍ قَالاَ حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تُسَافِرُوا بِالْقُرْآنِ فَإِنِّي لاَ آمَنُ أَنْ يَنَالَهُ الْعَدُوُّ». قَالَ أَيُّوبُ فَقَدْ نَالَهُ الْعَدُوُّ وَخَاصَمُوكُمْ بِهِ.
Es wurde auf Autorität von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Nehmt den Qur'an nicht mit auf eine Reise, denn ich fürchte, dass er verloren gehen und in die Hände des Feindes fallen könnte. Ayyub (einer der Überlieferer in der Überliefererkette) sagte: Der Feind könnte ihn ergreifen und sich mit euch darüber streiten.
Es wurde auf Autorität von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) ein Pferderennen mit Pferden veranstaltete, die speziell für diesen Zweck von Hafya' bis Thaniyyat al-Wada' vorbereitet worden waren (wobei Letzteres das Ziel war), und mit denen, die nicht trainiert worden waren, von Thaniyya bis zur Moschee der Banu Zuraiq, und Ibn Umar war unter denen, die an diesem Rennen teilnahmen.
Diese Überlieferung wurde durch mehrere andere Überliefererketten weitergegeben. Eine der Ketten enthält den folgenden Zusatz von Abdullah b. 'Umar: "Ich kam als Erster im Rennen an und mein Pferd sprang mit mir in die Moschee."
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «الْخَيْلُ فِي نَوَاصِيهَا الْخَيْرُ إِلَى يَوْمِ الْقِيَامَةِ».
Es wurde auf Autorität von Ibn Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Es wird großer Segen im Stirnschopf der Pferde sein bis zum Tag des Gerichts.
Es wurde auf Autorität von Jarir b. Abdullah überliefert, der sagte: Ich sah, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) den Stirnschopf eines Pferdes mit seinen Fingern drehte und er sagte: (Ein großer) Nutzen, d. h. Lohn (für deren Aufzucht für den Dschihad) und Kriegsbeute, wurde an die Stirnschöpfe der Pferde bis zum Tag des Gerichts gebunden.
وَحَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ نُمَيْرٍ، حَدَّثَنَا أَبِي، حَدَّثَنَا زَكَرِيَّاءُ، عَنْ عَامِرٍ، عَنْ عُرْوَةَ الْبَارِقِيِّ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «الْخَيْلُ مَعْقُودٌ فِي نَوَاصِيهَا الْخَيْرُ إِلَى يَوْمِ الْقِيَامَةِ الأَجْرُ وَالْمَغْنَمُ».
Dieselbe Überlieferung wurde auf Autorität von Urwat al-Bariqi überliefert, der sagte, dass der Prophet (ﷺ) sagte: Großes Gutes ist an den Stirnschopf der Pferde bis zum Tag des Gerichts gebunden.
'Urwat al-Bariqi berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) dies gesagt habe: Gutes ist an den Stirnschopf der Pferde gebunden. Es wurde ihm gesagt: Gesandter Allahs, warum ist es so? Er (der Prophet) sagte: Für Lohn und Beute bis zum Tag des Gerichts.