حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ نُمَيْرٍ، حَدَّثَنَا أَبِي، حَدَّثَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ عَرَضَنِي رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَوْمَ أُحُدٍ فِي الْقِتَالِ وَأَنَا ابْنُ أَرْبَعَ عَشْرَةَ سَنَةً فَلَمْ يُجِزْنِي وَعَرَضَنِي يَوْمَ الْخَنْدَقِ وَأَنَا ابْنُ خَمْسَ عَشْرَةَ سَنَةً فَأَجَازَنِي. قَالَ نَافِعٌ فَقَدِمْتُ عَلَى عُمَرَ بْنِ عَبْدِ الْعَزِيزِ وَهُوَ يَوْمَئِذٍ خَلِيفَةٌ فَحَدَّثْتُهُ هَذَا الْحَدِيثَ فَقَالَ إِنَّ هَذَا لَحَدٌّ بَيْنَ الصَّغِيرِ وَالْكَبِيرِ. فَكَتَبَ إِلَى عُمَّالِهِ أَنْ يَفْرِضُوا لِمَنْ كَانَ ابْنَ خَمْسَ عَشْرَةَ سَنَةً وَمَنْ كَانَ دُونَ ذَلِكَ فَاجْعَلُوهُ فِي الْعِيَالِ.
Es wurde auf Autorität von Ibn 'Umar überliefert, der sagte: Der Gesandte Allahs (ﷺ) musterte mich auf dem Schlachtfeld am Tag von Uhud, und ich war vierzehn Jahre alt. Er erlaubte mir nicht (am Kampf teilzunehmen). Er musterte mich am Tag von Khandaq – und ich war fünfzehn Jahre alt – und er erlaubte mir (zu kämpfen). Nafi' sagte: Ich kam zu 'Umar b. 'Abd al-'Aziz, der damals Kalif war, und überlieferte ihm diese Tradition. Er sagte: Wahrlich, dies ist die Grenze zwischen einem Minderjährigen und einem Volljährigen. So schrieb er an seine Statthalter, dass sie einem, der fünfzehn Jahre alt war, den Lebensunterhalt zahlen sollten, diejenigen geringeren Alters aber als Kinder behandeln sollten.