وَحَدَّثَنِي أَبُو الطَّاهِرِ، وَحَرْمَلَةُ، - وَاللَّفْظُ لِحَرْمَلَةَ - قَالاَ أَخْبَرَنَا ابْنُ وَهْبٍ، أَخْبَرَنِي يُونُسُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، حَدَّثَنِي سَعِيدُ بْنُ الْمُسَيَّبِ، وَأَبُو سَلَمَةَ بْنُ عَبْدِ الرَّحْمَنِ أَنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تَبْتَاعُوا الثَّمَرَ حَتَّى يَبْدُوَ صَلاَحُهُ وَلاَ تَبْتَاعُوا الثَّمَرَ بِالتَّمْرِ». قَالَ ابْنُ شِهَابٍ وَحَدَّثَنِي سَالِمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ عَنْ أَبِيهِ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم مِثْلَهُ سَوَاءً.
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Kauft die Früchte nicht, bis ihr Zustand klar ist, und kauft nicht die frischen Datteln. Ein ähnlicher Hadith wurde von Ibn 'Umar über eine andere Überliefererkette berichtet.
وَحَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ رَافِعٍ، حَدَّثَنَا حُجَيْنُ بْنُ الْمُثَنَّى، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ عُقَيْلٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الْمُزَابَنَةِ وَالْمُحَاقَلَةِ وَالْمُزَابَنَةُ أَنْ يُبَاعَ ثَمَرُ النَّخْلِ بِالتَّمْرِ وَالْمُحَاقَلَةُ أَنْ يُبَاعَ الزَّرْعُ بِالْقَمْحِ وَاسْتِكْرَاءُ الأَرْضِ بِالْقَمْحِ. قَالَ وَأَخْبَرَنِي سَالِمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ قَالَ «لاَ تَبْتَاعُوا الثَّمَرَ حَتَّى يَبْدُوَ صَلاَحُهُ وَلاَ تَبْتَاعُوا الثَّمَرَ بِالتَّمْرِ». وَقَالَ سَالِمٌ أَخْبَرَنِي عَبْدُ اللَّهِ، عَنْ زَيْدِ بْنِ ثَابِتٍ، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ رَخَّصَ بَعْدَ ذَلِكَ فِي بَيْعِ الْعَرِيَّةِ بِالرُّطَبِ أَوْ بِالتَّمْرِ وَلَمْ يُرَخِّصْ فِي غَيْرِ ذَلِكَ.
Sa'id b. al-Musayyib sagte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) die Transaktion von Muzabana und Muhaqala verbot. Muzabana bedeutet, dass frische Datteln auf den Bäumen gegen trockene Datteln verkauft werden. Muhaqala bedeutet, dass der Weizen in der Ähre gegen den Weizen verkauft wird und das Land gegen den (darauf produzierten) Weizen gepachtet wird. Er (der Überlieferer) sagte, dass der Prophet (ﷺ) gesagt hatte: Verkauft keine frischen Früchte auf den Bäumen, bis ihr guter Zustand offensichtlich wird, und verkauft keine frischen Datteln auf den Bäumen gegen trockene Datteln. Salim sagte: Abdullah informierte mich auf Autorität von Zaid b. Thabit, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) danach eine Erleichterung für 'Ariyya-Transaktionen gewährte, bei denen trockene Datteln gegen frische Datteln getauscht werden können, aber er erlaubte es in anderen Fällen nicht.
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ زَيْدِ، بْنِ ثَابِتٍ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم رَخَّصَ لِصَاحِبِ الْعَرِيَّةِ أَنْ يَبِيعَهَا بِخَرْصِهَا مِنَ التَّمْرِ.
Überliefert von Zaid b. Thabit (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (Friede sei auf ihm) gewährte eine Erleichterung für 'Ariyya, indem trockene Datteln (gegen) frische Datteln nach deren Abmessung verkauft werden.
Zaid b. Thabit berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) bei 'Ariyya-Geschäften eine Erleichterung gewährte, wonach die Mitglieder des Haushalts trockene Datteln nach einem Maß geben und dann frische Datteln (im Austausch dafür) essen.
Yahya b. Sa'id berichtete diesen Hadith mit derselben Überliefererkette, jedoch mit dieser Änderung: 'Ariyya bedeutet, dass Dattelpalmen den Menschen gespendet werden und sie diese dann mit einem Maß trockener Datteln verkaufen.
Zaid b. Thabit (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) bei al-'Ariyya-Geschäften (für den Austausch von Datteln) für Datteln mit Maß eine Erleichterung gewährte. Yahya sagte: 'Ariyya bedeutet, dass eine Person frische Datteln auf der Palme für seine Familie zum Essen gegen ein Maß trockener Datteln kauft.
وَحَدَّثَنَا ابْنُ نُمَيْرٍ، حَدَّثَنَا أَبِي، حَدَّثَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ، حَدَّثَنِي نَافِعٌ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ زَيْدِ بْنِ ثَابِتٍ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم رَخَّصَ فِي الْعَرَايَا أَنْ تُبَاعَ بِخَرْصِهَا كَيْلاً.
Zaid b. Thabit (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) bei 'Ariyya-Geschäften eine Erleichterung gewährte, und das bedeutet den Verkauf von (trockenen Datteln für frische Datteln) nach einem Maß.
وَحَدَّثَنَا أَبُو الرَّبِيعِ، وَأَبُو كَامِلٍ قَالاَ حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، ح وَحَدَّثَنِيهِ عَلِيُّ بْنُ حُجْرٍ، حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، كِلاَهُمَا عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ نَافِعٍ، بِهَذَا الإِسْنَادِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم رَخَّصَ فِي بَيْعِ الْعَرَايَا بِخَرْصِهَا.
Nafi überlieferte diesen Hadith mit derselben Überliefererkette und sagte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) eine Erlaubnis bei 'Ariyya-Geschäften (für den Tausch derselben Ware) mit Maß gewährte.
وَحَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مَسْلَمَةَ الْقَعْنَبِيُّ، حَدَّثَنَا سُلَيْمَانُ، - يَعْنِي ابْنَ بِلاَلٍ - عَنْ يَحْيَى، - وَهُوَ ابْنُ سَعِيدٍ - عَنْ بُشَيْرِ بْنِ يَسَارٍ، عَنْ بَعْضِ، أَصْحَابِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم مِنْ أَهْلِ دَارِهِمْ مِنْهُمْ سَهْلُ بْنُ أَبِي حَثْمَةَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الثَّمَرِ بِالتَّمْرِ وَقَالَ «ذَلِكَ الرِّبَا تِلْكَ الْمُزَابَنَةُ». إِلاَّ أَنَّهُ رَخَّصَ فِي بَيْعِ الْعَرِيَّةِ النَّخْلَةِ وَالنَّخْلَتَيْنِ يَأْخُذُهَا أَهْلُ الْبَيْتِ بِخَرْصِهَا تَمْرًا يَأْكُلُونَهَا رُطَبًا.
Bashair b. Yasir überlieferte auf Autorität einiger Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ) aus den Mitgliedern seiner Familie, darunter Sahl b. Abu Hathma, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) den Kauf von frischen Datteln gegen getrocknete Datteln verbot und dass es Riba ist und dies ist Muzabana, aber er machte eine Ausnahme für 'Ariyya (Spenden) von einem oder zwei Bäumen, in welchem Fall die Mitglieder einer Familie getrocknete Datteln verkaufen und frische Datteln kaufen, um sie zu essen.
وَحَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، ح وَحَدَّثَنَا ابْنُ رُمْحٍ، أَخْبَرَنَا اللَّيْثُ، عَنْ يَحْيَى، بْنِ سَعِيدٍ عَنْ بُشَيْرِ بْنِ يَسَارٍ، عَنْ أَصْحَابِ، رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُمْ قَالُوا رَخَّصَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي بَيْعِ الْعَرِيَّةِ بِخَرْصِهَا تَمْرًا.
Bushair b. Yasar überlieferte auf Autorität einiger Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ), dass er die 'Ariyya-Geschäfte (vom direkten Tausch einer Art) nach dem Abmessen der getrockneten Datteln (im Austausch gegen frische Datteln) ausnahm.
وَحَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى، وَإِسْحَاقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، وَابْنُ أَبِي عُمَرَ، جَمِيعًا عَنِ الثَّقَفِيِّ، قَالَ سَمِعْتُ يَحْيَى بْنَ سَعِيدٍ، يَقُولُ أَخْبَرَنِي بُشَيْرُ بْنُ يَسَارٍ، عَنْ بَعْضِ، أَصْحَابِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم مِنْ أَهْلِ دَارِهِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى. فَذَكَرَ بِمِثْلِ حَدِيثِ سُلَيْمَانَ بْنِ بِلاَلٍ عَنْ يَحْيَى غَيْرَ أَنَّ إِسْحَاقَ وَابْنَ الْمُثَنَّى جَعَلاَ مَكَانَ الرِّبَا الزَّبْنَ وَقَالَ ابْنُ أَبِي عُمَرَ الرِّبَا.
Bushair b. Yasir überlieferte auf Autorität einiger Gefährten des Gesandten Allahs (Friede sei auf ihm) aus den Mitgliedern seiner Familie, dass er (den direkten Tausch einer Ware mit unterschiedlichen Qualitäten) verbot, jedoch mit der Änderung, dass Ishaq und Ibn al-Muthanna das Wort Zabn anstelle von Riba verwendeten und Ibn Abu 'Umar das Wort Riba (Zins).
Sahl b. Abu Hathma berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) die Muzabana verboten habe, d. h. den Tausch frischer Datteln gegen getrocknete Datteln, außer im Falle derjenigen, denen Schenkungen von einigen Bäumen gemacht wurden. Für sie wurde die Erlaubnis gegeben.
Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) eine Ausnahme für 'ariyya-Transaktionen gemacht habe, die weniger als fünf Wasq oder bis zu fünf Wasq betragen (der Überlieferer Dawud ist im Zweifel, ob es fünf oder weniger als fünf war).
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى التَّمِيمِيُّ، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الْمُزَابَنَةِ وَالْمُزَابَنَةُ بَيْعُ الثَّمَرِ بِالتَّمْرِ كَيْلاً وَبَيْعُ الْكَرْمِ بِالزَّبِيبِ كَيْلاً.
Ibn Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) die Muzabana verboten habe, und Muzabana bedeutet den Verkauf frischer Datteln gegen getrocknete Datteln durch Abmessen und den Verkauf von Rosinen nach Maß gegen Trauben.
'Abdullah (b. Umar) berichtete, dass der Prophet (ﷺ) die Muzabana verbot, d. h. den Kauf frischer Datteln (an) den Bäumen gegen getrocknete Datteln nach Maß, und den Kauf von Trauben gegen Rosinen nach Maß und den Verkauf eines Kornfeldes gegen Korn nach Maß.
Überliefert von Ibn 'Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot die Muzabana, und die Muzabana ist der Verkauf von getrockneten Datteln nach Maß gegen frische Datteln und der Verkauf von Rosinen nach Maß gegen Weintrauben und der Verkauf aller Arten von Früchten auf der Grundlage von Schätzung.
Überliefert von Ibn 'Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot die Muzabana, und die Muzabana bedeutet den Verkauf von getrockneten Datteln gegen frische Datteln auf dem Baum mit einem bestimmten Maß (wobei klargestellt wird), dass, falls es mehr wird, es mir gehört, und wenn es weniger ist, es meine Verantwortung ist.
Überliefert von Abdullah (b. Umar) (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot die Muzabana, und sie bedeutet, dass man die frischen Früchte seines Obstgartens (gegen getrocknete Früchte) verkauft, oder wenn es frische Datteln sind, gegen getrocknete Datteln mit einem Maß, oder wenn es Weintrauben sind, gegen Rosinen, oder wenn es Getreide auf dem Feld ist, gegen getrocknetes Getreide mit einem Maß. Er (der Prophet) verbot in der Tat alle derartigen Transaktionen. Qutaiba hat es mit einer geringfügigen Abweichung der Worte überliefert.
حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ يَحْيَى، قَالَ قَرَأْتُ عَلَى مَالِكٍ عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «مَنْ بَاعَ نَخْلاً قَدْ أُبِّرَتْ فَثَمَرَتُهَا لِلْبَائِعِ إِلاَّ أَنْ يَشْتَرِطَ الْمُبْتَاعُ».
Überliefert von Ibn Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wenn jemand Dattelpalmen kauft, nachdem sie befruchtet wurden, gehören die Früchte dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer macht einen Vorbehalt.