Abu Qaza'ah berichtete, dass Abd al-Malik b. Marwan, während er die Ka'ba umrundete, sagte: Möge Allah Ibn Zubair zugrunde richten, dass er lügt, indem er der Mutter der Gläubigen zuschreibt, dass sie sagte: Ich hörte sie sagen, dass der Gesandte Allahs (Friede sei auf ihm) gesagt hatte: 'A'isha, wenn dein Volk nicht erst kürzlich zum Islam übergetreten wäre, hätte ich das Haus abgerissen und (in seinem Bereich) vom Hijr hinzugefügt, denn dein Volk hat den Bereich von seinen Fundamenten reduziert. Harith b. 'Abdullah b. Abu Rabi'a (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Befehlshaber der Gläubigen, sage das nicht, denn ich hörte die Mutter der Gläubigen dies sagen, worauf er sagte: Wenn ich dies vor dem Abriss gehört hätte, hätte ich es in dem Zustand gelassen, in dem Ibn Zubair es erbaut hatte.
'A'isha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtete: Ich fragte den Gesandten Allahs (ﷺ) über die Mauer, die das Haus umgibt (d. h. ob die Mauer auf der Seite des Hijr in die Ka'ba einbezogen war). Er sagte: Ja. Ich sagte: Warum haben sie es dann nicht in das Haus einbezogen? Er sagte: 'Dein Volk hatte nicht genügend Mittel (um dies zu tun). Ich sagte: Warum ist die Schwelle seiner Tür so hoch? Er sagte: Dein Volk tat dies, damit sie denjenigen einließen, den sie mochten, und denjenigen verboten, den sie nicht mochten, und wenn dein Volk nicht erst kürzlich zum Glauben übergetreten wäre und ich nicht befürchtete, dass ihre Herzen deswegen beunruhigt würden, hätte ich (den Bereich) dieser Mauer gewiss in das Haus einbezogen und die Tür auf Bodenniveau gebracht.
'A'isha berichtete: Ich fragte den Gesandten Allahs (ﷺ) über den Hijr, und der Rest des Hadith ist derselbe. Ich sagte auch: Warum ist die Tür auf einer höheren Ebene gemacht worden, und man kann (nicht hineingelangen) außer mit Hilfe einer Leiter? Der Rest des Hadith ist derselbe wie oben berichtet, und die abschließenden Worte sind: (Ich ändere es nicht) aus Besorgnis, dass ihre Herzen es missbilligen könnten.
'Abdullah b. 'Abbas berichtete, dass, während al-Fadl b. Abbas hinter dem Gesandten Allahs (ﷺ) ritt, eine Frau aus dem Stamm Khath'am zu ihm (zum Heiligen Propheten) kam und um eine religiöse Entscheidung bat. Fadl sah sie an und sie sah ihn an. Der Gesandte Allahs (ﷺ) wandte das Gesicht von al-Fadl zur anderen Seite. Sie sagte: Gesandter Allahs, es gibt eine Verpflichtung von Allah gegenüber Seinen Dienern bezüglich der Pilgerfahrt (Haddsch). (Aber) mein Vater ist ein alter Mann; er ist nicht fähig, sicher zu reiten. Darf ich die Pilgerfahrt (Haddsch) für ihn durchführen? Er sagte: Ja. Es war während der Abschiedspilgerfahrt.
Fadl berichtete, dass eine Frau von Banu Khath'am sagte: Gesandter Allahs, mein Vater ist sehr alt. Es gibt eine alte Verpflichtung der Pilgerfahrt (Haddsch) gegenüber ihm von Allah, aber er ist nicht fähig, auf dem Rücken des Kamels zu sitzen. Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): Führe die Pilgerfahrt (Haddsch) für ihn durch.
Überliefert von Ibn Abbas: Der Gesandte Allahs (ﷺ) traf einige Reiter in al-Rauha und fragte, wer sie seien. Sie antworteten, dass sie Muslime seien. Sie sagten: Wer bist du? Er sagte: (Ich bin) der Gesandte Allahs. Eine Frau hob dann einen Jungen zu ihm empor und sagte: Würde diesem Kind die Pilgerfahrt (Haddsch) angerechnet werden? Daraufhin sagte er: Ja, und du wirst einen Lohn haben.
Überliefert von Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Eine Frau hob ihr Kind empor und sagte: Gesandter Allahs, würde dem Kind die Pilgerfahrt (Haddsch) angerechnet werden? Daraufhin sagte er: Ja, und für dich wird es einen Lohn geben.
Überliefert von Karaib: Eine Frau hob ein Kind empor und sagte: Gesandter Allahs, würde ihm die Pilgerfahrt (Haddsch) angerechnet werden? Er sagte: Ja. Und für dich wird es einen Lohn geben.
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) wandte sich an uns und sagte: O ihr Menschen, Allah hat euch die Pilgerfahrt (Haddsch) zur Pflicht gemacht; so verrichtet die Pilgerfahrt (Haddsch). Daraufhin sagte eine Person: Gesandter Allahs, (ist sie) jedes Jahr (zu verrichten)? Er (der Prophet) schwieg, und er wiederholte (diese Worte) dreimal, woraufhin der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wenn ich „Ja“ sagen würde, würde sie (für euch) zur Pflicht werden (sie jedes Jahr zu verrichten), und ihr wäret nicht dazu in der Lage. Dann sagte er: Lasst mich mit dem, was ich euch gelassen habe, denn diejenigen, die vor euch waren, wurden wegen übermäßigen Fragens und ihres Widerspruchs gegen ihre Gesandten vernichtet. Wenn ich euch also befehle, etwas zu tun, dann tut es, soweit es in eurer Macht liegt, und wenn ich euch etwas verbiete, dann lasst es.
حَدَّثَنَا زُهَيْرُ بْنُ حَرْبٍ، وَمُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى، قَالاَ حَدَّثَنَا يَحْيَى، - وَهُوَ الْقَطَّانُ - عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، أَخْبَرَنِي نَافِعٌ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ تُسَافِرِ الْمَرْأَةُ ثَلاَثًا إِلاَّ وَمَعَهَا ذُو مَحْرَمٍ».
Überliefert von Ibn Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Eine Frau soll nicht zu einer Reise von drei (Tagesreisen) aufbrechen, es sei denn, sie hat einen Mahram bei sich.
Dieser Hadith wurde von derselben Autorität durch Ubaidullah überliefert. Und in der Überlieferung von Abu Bakr (lauten die Worte): "Mehr als drei (Tage)." Ibn Numair überlieferte auf Autorität seines Vaters, (und die Worte lauten): "Drei (Tage), es sei denn, sie hat einen Mahram bei sich."
وَحَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رَافِعٍ، حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي فُدَيْكٍ، أَخْبَرَنَا الضَّحَّاكُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ تُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ تُسَافِرُ مَسِيرَةَ ثَلاَثِ لَيَالٍ إِلاَّ وَمَعَهَا ذُو مَحْرَمٍ».
Überliefert von 'Abdullah b. Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Es ist einer Frau, die an Allah und das Jenseits (Achira) glaubt, nicht erlaubt, länger als drei Nächte zu reisen, es sei denn, ein Mahram ist bei ihr.
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، وَعُثْمَانُ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، جَمِيعًا عَنْ جَرِيرٍ، - قَالَ قُتَيْبَةُ حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنْ عَبْدِ الْمَلِكِ، - وَهُوَ ابْنُ عُمَيْرٍ - عَنْ قَزَعَةَ، عَنْ أَبِي سَعِيدٍ، قَالَ سَمِعْتُ مِنْهُ، حَدِيثًا فَأَعْجَبَنِي فَقُلْتُ لَهُ أَنْتَ سَمِعْتَ هَذَا، مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ فَأَقُولُ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم مَا لَمْ أَسْمَعْ قَالَ سَمِعْتُهُ يَقُولُ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تَشُدُّوا الرِّحَالَ إِلاَّ إِلَى ثَلاَثَةِ مَسَاجِدَ مَسْجِدِي هَذَا وَالْمَسْجِدِ الْحَرَامِ وَالْمَسْجِدِ الأَقْصَى». وَسَمِعْتُهُ يَقُولُ «لاَ تُسَافِرِ الْمَرْأَةُ يَوْمَيْنِ مِنَ الدَّهْرِ إِلاَّ وَمَعَهَا ذُو مَحْرَمٍ مِنْهَا أَوْ زَوْجُهَا».
Überliefert von Qaza'ah: Ich hörte einen Hadith von Abu Sa'id (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und er beeindruckte mich (sehr), so sagte ich zu ihm: Hast du ihn (selbst) vom Gesandten Allahs (ﷺ) gehört? Daraufhin sagte er: (Kann) ich etwas über den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen, das ich nicht ertragen habe? Er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Unternimm keine Reise (aus religiöser Hingabe) außer zu den drei Moscheen – zu dieser meiner Moschee (in Medina), der Heiligen Moschee (in Mekka) und der Al-Aqsa-Moschee (Bait al-Maqdis). Und ich hörte ihn auch sagen: Eine Frau soll nicht für die Dauer von zwei Tagen reisen, es sei denn, ein Mahram oder ihr Ehemann ist bei ihr.
Überliefert von Qaza'ah: Ich hörte Abu Sa'id al-Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagen: Ich hörte vier Dinge vom Gesandten Allahs (ﷺ), die mich beeindruckten und fesselten (und eines davon ist dies), dass er einer Frau verbot, eine Reise von mehr als zwei Tagen zu unternehmen, es sei denn, ihr Ehemann oder ein Mahram ist bei ihr; und dann erzählte er den Rest des Hadith.
حَدَّثَنَا عُثْمَانُ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنْ مُغِيرَةَ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ، عَنْ سَهْمِ بْنِ، مِنْجَابٍ عَنْ قَزَعَةَ، عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تُسَافِرِ الْمَرْأَةُ ثَلاَثًا إِلاَّ مَعَ ذِي مَحْرَمٍ».
Überliefert von Abu Sa'id (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Eine Frau soll keine Reise von drei Tagen antreten, außer in Begleitung eines Mahram.
Überliefert von Abu Sa'id Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Prophet (ﷺ) sagte: Eine Frau soll keine Reise antreten, die über drei Nächte hinausgeht, außer mit einem Mahram.
Dieser Hadith wurde auf Autorität von Qatada mit derselben Überliefererkette überliefert, und er sagte: "Mehr als drei (Tage), außer in Begleitung eines Mahram."
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ أَبِي سَعِيدٍ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ مُسْلِمَةٍ تُسَافِرُ مَسِيرَةَ لَيْلَةٍ إِلاَّ وَمَعَهَا رَجُلٌ ذُو حُرْمَةٍ مِنْهَا».
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Es ist einer muslimischen Frau nicht erlaubt, eine Reise von einer Nacht zu unternehmen, außer wenn ein Mahram bei ihr ist.
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Prophet (ﷺ) sagte: Es ist einer Frau, die an Allah und das Jenseits (Achira) glaubt, nicht erlaubt, eine Reise von einem Tag zu unternehmen, außer in Begleitung eines Mahram.
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Es ist einer Frau, die an Allah und das Jenseits (Achira) glaubt, nicht erlaubt, eine Reise zu unternehmen, die einen Tag und eine Nacht umfasst, es sei denn, ein Mahram ist bei ihr.“
حَدَّثَنَا أَبُو كَامِلٍ الْجَحْدَرِيُّ، حَدَّثَنَا بِشْرٌ، - يَعْنِي ابْنَ مُفَضَّلٍ - حَدَّثَنَا سُهَيْلُ بْنُ، أَبِي صَالِحٍ عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ أَنْ تُسَافِرَ ثَلاَثًا إِلاَّ وَمَعَهَا ذُو مَحْرَمٍ مِنْهَا».
Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Es ist einer Frau nicht erlaubt, eine Reise von drei (Tagen) zu unternehmen, es sei denn, ein Mahram ist bei ihr.“
Überliefert von Abu Sa'id al-Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Es ist einer Frau, die an Allah und das Jenseits (Achira) glaubt, nicht erlaubt, eine Reise zu unternehmen, die drei Tage oder mehr umfasst, es sei denn, sie ist in Begleitung ihres Vaters, ihres Sohnes, ihres Ehemannes, ihres Bruders oder eines anderen Mahram.“