حَدَّثَنَا هِشَامُ بْنُ عَمَّارٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ بْنُ عُيَيْنَةَ، عَنْ عَمْرِو بْنِ دِينَارٍ، عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ دَبَّرَ رَجُلٌ مِنَّا غُلاَمًا وَلَمْ يَكُنْ لَهُ مَالٌ غَيْرُهُ فَبَاعَهُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فَاشْتَرَاهُ ابْنُ النَّحَّامِ رَجُلٌ مِنْ بَنِي عَدِيٍّ.
Es wurde überliefert, dass Jabir bin 'Abdullah sagte: „Ein Mann unter uns versprach einem Sklaven nach seinem Tod die Freiheit, und er besaß kein Eigentum außer ihm (diesem Sklaven). So verkaufte ihn der Prophet (ﷺ), und Ibn (Nahham), ein Mann von Banu 'Adi, kaufte ihn.“
Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Jede Frau, deren Sklave ein Kind gewann und ihm ein Kind gebar, sie wird frei sein, nachdem er stirbt.“
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte: „Es wurde die Mutter von Ibrahim in der Gegenwart des Gesandten Allahs (ﷺ) erwähnt, und er sagte: ‚Ihr Sohn hat sie freigelassen.‘“
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يَحْيَى، وَإِسْحَاقُ بْنُ مَنْصُورٍ، قَالاَ حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، أَخْبَرَنِي أَبُو الزُّبَيْرِ، أَنَّهُ سَمِعَ جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ، يَقُولُ كُنَّا نَبِيعُ سَرَارِينَا وَأُمَّهَاتِ أَوْلاَدِنَا وَالنَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فِينَا حَىٌّ لاَ نَرَى بِذَلِكَ بَأْسًا.
Es wurde gehört, dass Jabir bin 'Abdullah sagte: „Wir pflegten unsere Sklavinnen und die Mütter unserer Kinder (Umahat Awaldina) zu verkaufen, als der Prophet (ﷺ) noch unter uns lebte, und wir sahen darin nichts Verwerfliches.“
Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Drei, deren Unterstützung ein Anrecht auf Allah ist: der Kämpfer auf dem Weg Allahs, der Mukatab, der danach strebt, (seine Freilassungsschuld) zu erfüllen, und derjenige, der heiratet, um Keuschheit zu suchen.“
Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Jeder Sklave, der einen Vertrag abgeschlossen hat, seine Freiheit für einhundert Uqiyyah zu kaufen, und alles außer zehn Uqiyyah bezahlt; er ist immer noch ein Sklave.“ (Eine Uqiyyah entspricht 40 Dirham.)
Es wurde überliefert von Umm Salamah, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Wenn eine von euch (Frauen) einen Mukatab hat und er genug (Vermögen) hat, um (seinen Freilassungsvertrag) zu bezahlen, muss sie sich vor ihm verhüllen.“
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، وَعَلِيُّ بْنُ مُحَمَّدٍ، قَالاَ حَدَّثَنَا وَكِيعٌ، عَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ عَائِشَةَ، زَوْجِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّ بَرِيرَةَ أَتَتْهَا وَهِيَ مُكَاتَبَةٌ قَدْ كَاتَبَهَا أَهْلُهَا عَلَى تِسْعِ أَوَاقٍ فَقَالَتْ لَهَا إِنْ شَاءَ أَهْلُكِ عَدَدْتُ لَهُمْ عَدَّةً وَاحِدَةً وَكَانَ الْوَلاَءُ لِي قَالَ فَأَتَتْ أَهْلَهَا فَذَكَرَتْ ذَلِكَ لَهُمْ فَأَبَوْا إِلاَّ أَنْ تَشْتَرِطَ الْوَلاَءَ لَهُمْ فَذَكَرَتْ عَائِشَةُ ذَلِكَ لِلنَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «افْعَلِي». قَالَتْ فَقَامَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فَخَطَبَ النَّاسَ فَحَمِدَ اللَّهَ وَأَثْنَى عَلَيْهِ ثُمَّ قَالَ «مَا بَالُ رِجَالٍ يَشْتَرِطُونَ شُرُوطًا لَيْسَتْ فِي كِتَابِ اللَّهِ كُلُّ شَرْطٍ لَيْسَ فِي كِتَابِ اللَّهِ فَهُوَ بَاطِلٌ وَإِنْ كَانَ مِائَةَ شَرْطٍ كِتَابُ اللَّهِ أَحَقُّ وَشَرْطُ اللَّهِ أَوْثَقُ وَالْوَلاَءُ لِمَنْ أَعْتَقَ».
Es wurde überliefert von Hisham bin 'Urwah, von seinem Vater, über 'Aishah, die Frau des Propheten (ﷺ) – dass Barirah zu ihr kam, als sie eine Mukatabah war, und ihre Herren hatten einen Freilassungsvertrag für neun Uqiyyah geschrieben. Sie ('Aishah) sagte: „Wenn deine Herren wünschen, werde ich ihnen das in einer Summe bezahlen, und das Erbrecht wird mir gehören.“ Er sagte: „So ging sie zu ihren Herren und erzählte ihnen davon, aber sie bestanden darauf, dass das Erbrecht ihnen gehören sollte. 'Aishah erwähnte das dem Propheten (ﷺ) und er sagte: ‚Tu es.‘ Dann stand der Prophet (ﷺ) auf und sprach zu den Menschen. Er pries und verherrlichte Allah (SWT), dann sagte er: ‚Was ist mit einigen Leuten, die Bedingungen stellen, die nicht im Buch Allahs (SWT) sind? Jede Bedingung, die nicht im Buch Allahs (SWT) ist, ist ungültig, selbst wenn es hundert Bedingungen sind. Das Buch Allahs (SWT) verdient es mehr, befolgt zu werden, und die Bedingungen Allahs (SWT) sind verbindlicher. Und die Wala gehört dem, der (den Sklaven) freilässt.‘“
حَدَّثَنَا أَبُو كُرَيْبٍ، حَدَّثَنَا أَبُو مُعَاوِيَةَ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ عَمْرِو بْنِ مُرَّةَ، عَنْ سَالِمِ بْنِ أَبِي الْجَعْدِ، عَنْ شُرَحْبِيلَ بْنِ السِّمْطِ، قَالَ قُلْتُ لِكَعْبٍ يَا كَعْبَ بْنَ مُرَّةَ حَدِّثْنَا عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَاحْذَرْ. قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «مَنْ أَعْتَقَ امْرَأً مُسْلِمًا كَانَ فِكَاكَهُ مِنَ النَّارِ يُجْزِئُ بِكُلِّ عَظْمٍ مِنْهُ عَظْمٌ مِنْهُ وَمَنْ أَعْتَقَ امْرَأَتَيْنِ مُسْلِمَتَيْنِ كَانَتَا فِكَاكَهُ مِنَ النَّارِ يُجْزِئُ بِكُلِّ عَظْمَيْنِ مِنْهُمَا عَظْمٌ مِنْهُ».
Es wurde überliefert, dass Shurahbil bin Simt sagte: Ich sagte zu Ka'b bin Murrah: Erzähle uns einen Hadith vom Gesandten Allahs (ﷺ), aber sei vorsichtig. Er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: „Wer einen muslimischen Mann freilässt, der wird sein Lösegeld vom Feuer sein; jeder seiner Knochen wird (als Lösegeld) für jeden seiner Knochen genügen. Wer zwei muslimische Frauen freilässt, die werden sein Lösegeld vom Feuer sein; jeder ihrer zwei Knochen wird (als Lösegeld) für jeden seiner Knochen genügen.“
Es wurde überliefert, dass Abu Dharr sagte: „Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs (ﷺ), welcher Sklave ist der beste?‘ Er sagte: ‚Derjenige, der seinem Herrn am kostbarsten und im Preis am wertvollsten ist.‘“
حَدَّثَنَا عُقْبَةُ بْنُ مُكْرَمٍ، وَإِسْحَاقُ بْنُ مَنْصُورٍ، قَالاَ حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَكْرٍ الْبُرْسَانِيُّ، عَنْ حَمَّادِ بْنِ سَلَمَةَ، عَنْ قَتَادَةَ، وَعَاصِمٍ، عَنِ الْحَسَنِ، عَنْ سَمُرَةَ بْنِ جُنْدُبٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «مَنْ مَلَكَ ذَا رَحِمٍ مَحْرَمٍ فَهُوَ حُرٌّ».
Es wurde überliefert von Samurah bin Jundub, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Wer der Herr eines Mahram-Verwandten wird (mit dem die Ehe nicht erlaubt ist), der wird frei.“
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُعَاوِيَةَ الْجُمَحِيُّ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ سَلَمَةَ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُمْهَانَ، عَنْ سَفِينَةَ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ، قَالَ أَعْتَقَتْنِي أُمُّ سَلَمَةَ وَاشْتَرَطَتْ عَلَىَّ أَنْ أَخْدُمَ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم مَا عَاشَ.
Es wurde überliefert, dass Safinah – Abu 'Abdur-Rahman – sagte: „Umm Salamah befreite mich, legte jedoch fest, dass ich dem Propheten (ﷺ) dienen solle, solange er lebt.“
Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Wer seinen Anteil an einem Sklaven oder einen Teil seines Anteils freilässt, muss aus seinem Vermögen zahlen, wenn er Vermögen hat, wenn er Vermögen hat (um den Rest der Freiheit des Sklaven zu kaufen). Wenn er kein Vermögen hat, soll der Sklave gebeten werden, für den Preis (seiner Freiheit) zu arbeiten, ohne dass ihm dadurch zu große Härte entsteht.‘“
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Umar sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Wer seinen Anteil an einem Sklaven freilässt, der Preis des Sklaven soll gerecht bewertet werden, und er (der Partner, der diesen Prozess einleitete) soll ihn (vollständig) freilassen, indem er den Rest seines Preises an die anderen Miteigentümer gibt, wenn er genügend Vermögen hat, um dies zu tun. Andernfalls hat er freigelassen, was er freigelassen hat.‘“
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Umar sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Wer einen Sklaven freilässt, der etwas Vermögen hat, das Vermögen des Sklaven gehört ihm, es sei denn, der Herr legt fest, dass es ihm gehören wird.‘“
Es wurde von Ishaq bin Ibrahim überliefert, von seinem Großvater 'Umair, der der freigelassene Sklave von Ibn Mas'ud war, dass 'Abdullah zu ihm sagte: „O 'Umair, ich habe dich auf gute Weise freigelassen. Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: ‚Jeder Mann, der einen Sklaven freilässt und nichts über dessen (des Sklaven) Vermögen sagt, so gehört es ihm (dem Sklaven).‘ So sag mir, wie viel Vermögen hast du?“ Eine andere Überlieferungskette berichtet einen ähnlichen Hadith.
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا الْفَضْلُ بْنُ دُكَيْنٍ، حَدَّثَنَا إِسْرَائِيلُ، عَنْ زَيْدِ بْنِ جُبَيْرٍ، عَنْ أَبِي يَزِيدَ الضِّنِّيِّ، عَنْ مَيْمُونَةَ بِنْتِ سَعْدٍ، - مَوْلاَةِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم - أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم سُئِلَ عَنْ وَلَدِ الزِّنَا فَقَالَ «نَعْلاَنِ أُجَاهِدُ فِيهِمَا خَيْرٌ مِنْ أَنْ أُعْتِقَ وَلَدَ الزِّنَا».
Es wurde von Maimunah bint Sa'd, der freigelassenen Sklavin des Propheten (ﷺ), überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) über uneheliche Kinder gefragt wurde. Er sagte: „Zwei Sandalen, in denen ich Dschihad führe, sind besser als die Freilassung eines unehelichen Kindes.“
Es wurde überliefert, dass 'Aishah einen männlichen Sklaven und eine weibliche Sklavin hatte, die verheiratet waren. Sie sagte: „O Gesandter Allahs (ﷺ), ich möchte sie beide freilassen.“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wenn du sie freilässt, dann beginne mit dem Mann vor der Frau.“