حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، قَالَ الزُّهْرِيُّ حَفِظْتُهُ كَمَا أَنَّكَ هَا هُنَا عَنْ سَهْلِ بْنِ سَعْدٍ قَالَ اطَّلَعَ رَجُلٌ مِنْ جُحْرٍ فِي حُجَرِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَمَعَ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم مِدْرًى يَحُكُّ بِهِ رَأْسَهُ فَقَالَ «لَوْ أَعْلَمُ أَنَّكَ تَنْظُرُ لَطَعَنْتُ بِهِ فِي عَيْنِكَ، إِنَّمَا جُعِلَ الاِسْتِئْذَانُ مِنْ أَجْلِ الْبَصَرِ».
Überliefert von Sahl bin Sa'd: Ein Mann spähte durch ein rundes Loch in die Wohnstätte des Propheten (ﷺ), während der Prophet (ﷺ) einen Midray (einen eisernen Kamm) hatte, mit dem er seinen Kopf kratzte. Der Prophet (ﷺ) sagte: „Hätte ich gewusst, dass du (durch das Loch) schaust, hätte ich dir damit (d. h. mit dem Kamm) dein Auge ausgestochen.“ Wahrlich! Die Anordnung, um Erlaubnis zum Eintreten zu bitten, wurde wegen dieses Blickes auferlegt, (damit man nicht unrechtmäßig auf den Zustand anderer schaut). (Siehe Hadith Nr. 807, Bd. 7)