حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عَطَاءِ بْنِ يَزِيدَ اللَّيْثِيِّ، عَنْ أَبِي أَيُّوبَ الأَنْصَارِيِّ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَحِلُّ لِرَجُلٍ أَنْ يَهْجُرَ أَخَاهُ فَوْقَ ثَلاَثِ لَيَالٍ، يَلْتَقِيَانِ فَيُعْرِضُ هَذَا وَيُعْرِضُ هَذَا، وَخَيْرُهُمَا الَّذِي يَبْدَأُ بِالسَّلاَمِ».

Überliefert von Abu Aiyub Al-Ansari: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Es ist einem Mann nicht erlaubt, seinen muslimischen Bruder länger als drei Nächte zu meiden. (Es ist ihnen nicht erlaubt, dass,) wenn sie sich treffen, einer von ihnen sein Gesicht von dem anderen abwendet und der andere sein Gesicht von dem Ersteren abwendet, und der Bessere der beiden wird derjenige sein, der den anderen zuerst grüßt.“

Quelle: sunnah.com