حَدَّثَنَا مَكِّيُّ بْنُ إِبْرَاهِيمَ، حَدَّثَنَا ابْنُ جُرَيْجٍ، قَالَ سَمِعْتُ نَافِعًا، يُحَدِّثُ أَنَّ ابْنَ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ كَانَ يَقُولُ نَهَى النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم أَنْ يَبِيعَ بَعْضُكُمْ عَلَى بَيْعِ بَعْضٍ، وَلاَ يَخْطُبَ الرَّجُلُ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ، حَتَّى يَتْرُكَ الْخَاطِبُ قَبْلَهُ، أَوْ يَأْذَنَ لَهُ الْخَاطِبُ.
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Prophet (ﷺ) ordnete an, dass man nicht versuchen soll, einen bereits zwischen anderen Personen vereinbarten Handel zu annullieren (indem man einen höheren Preis bietet). Und ein Mann soll nicht um die Hand einer Frau anhalten, die bereits mit seinem muslimischen Bruder verlobt ist, es sei denn, der erste Bewerber lässt von ihr ab oder erlaubt ihm, um ihre Hand anzuhalten.