حَدَّثَنَا إِسْحَاقُ، أَخْبَرَنَا يَزِيدُ، أَخْبَرَنَا يَحْيَى، أَنَّ الْقَاسِمَ بْنَ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَهُ أَنَّ عَبْدَ الرَّحْمَنِ بْنَ يَزِيدَ وَمُجَمِّعَ بْنَ يَزِيدَ حَدَّثَاهُ أَنَّ رَجُلاً يُدْعَى خِذَامًا أَنْكَحَ ابْنَةً لَهُ. نَحْوَهُ.
Überliefert von 'Abdur-Rahman bin Yazid und Majammi bin Yazid: Derselbe Hadith wie oben: Ein Mann namens Khidam verheiratete eine seiner Töchter (mit jemandem) gegen ihren Willen. ‚Wenn ihr fürchtet, dass ihr den Waisenmädchen nicht gerecht handeln könnt, dann heiratet (andere) Frauen eurer Wahl.‘ (4:3) Und wenn jemand zum Vormund (einer Frau) sagt: „Verheirate mich mit der und der,“ und der Vormund schweigt oder zu ihm sagt: „Was hast du?“ Und der andere sagt: „Ich habe so und so viel (Mahr),“ oder schweigt, und dann der Vormund sagt: „Ich habe sie dir verheiratet,“ dann ist die Ehe gültig (rechtmäßig). Diese Überlieferung wurde von Sahl auf Autorität des Propheten (ﷺ) erzählt.