حَدَّثَنَا مُعَاذُ بْنُ فَضَالَةَ، حَدَّثَنَا هِشَامٌ، عَنْ يَحْيَى، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ، أَنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ، حَدَّثَهُمْ أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ تُنْكَحُ الأَيِّمُ حَتَّى تُسْتَأْمَرَ وَلاَ تُنْكَحُ الْبِكْرُ حَتَّى تُسْتَأْذَنَ». قَالُوا يَا رَسُولَ اللَّهِ وَكَيْفَ إِذْنُهَا قَالَ «أَنْ تَسْكُتَ».
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Eine geschiedene oder verwitwete Frau soll nicht verheiratet werden, außer nach Beratung mit ihr; und eine Jungfrau soll nicht verheiratet werden, außer nach ihrer Erlaubnis.“ Die Leute fragten: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Wie können wir ihre Erlaubnis erkennen?“ Er sagte: „Ihr Schweigen (zeigt ihre Erlaubnis an).“