حَدَّثَنَا ابْنُ سَلاَمٍ، أَخْبَرَنَا أَبُو مُعَاوِيَةَ، حَدَّثَنَا هِشَامٌ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها ـ فِي قَوْلِهِ {وَيَسْتَفْتُونَكَ فِي النِّسَاءِ قُلِ اللَّهُ يُفْتِيكُمْ فِيهِنَّ} إِلَى آخِرِ الآيَةِ، قَالَتْ هِيَ الْيَتِيمَةُ تَكُونُ فِي حَجْرِ الرَّجُلِ، قَدْ شَرِكَتْهُ فِي مَالِهِ، فَيَرْغَبُ عَنْهَا أَنْ يَتَزَوَّجَهَا، وَيَكْرَهُ أَنْ يُزَوِّجَهَا غَيْرَهُ، فَيَدْخُلَ عَلَيْهِ فِي مَالِهِ، فَيَحْبِسُهَا، فَنَهَاهُمُ اللَّهُ عَنْ ذَلِكَ.

Überliefert von `Aisha: (bezüglich Seiner Aussage): „Sie bitten dich um eine Entscheidung über die Frauen. Sag: Allah entscheidet für euch über sie ...“ (4:127) Es handelt von dem weiblichen Waisenmädchen, das unter der Vormundschaft eines Mannes steht, mit dem sie ihr Vermögen teilt und der sie nicht heiraten will und es ablehnt, dass jemand anderes sie heiratet, damit er nicht das Vermögen mit ihm teilt, so hindert er sie am Heiraten. So verbot Allah einem solchen Vormund, dies zu tun (d. h. sie am Heiraten zu hindern).

Quelle: sunnah.com