حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ بُكَيْرٍ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، قَالَ حَدَّثَنِي عُقَيْلٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي سَالِمٌ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ أَخْبَرَهُ أَنَّهُ، طَلَّقَ امْرَأَتَهُ وَهْىَ حَائِضٌ، فَذَكَرَ عُمَرُ لِرَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَتَغَيَّظَ فِيهِ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ثُمَّ قَالَ «لِيُرَاجِعْهَا ثُمَّ يُمْسِكْهَا حَتَّى تَطْهُرَ، ثُمَّ تَحِيضَ فَتَطْهُرَ، فَإِنْ بَدَا لَهُ أَنْ يُطَلِّقَهَا فَلْيُطَلِّقْهَا طَاهِرًا قَبْلَ أَنْ يَمَسَّهَا فَتِلْكَ الْعِدَّةُ كَمَا أَمَرَهُ اللَّهُ».
Überliefert von Salim: Dass 'Abdullah bin 'Umar ihm erzählte, dass er sich von seiner Frau scheiden ließ, während sie ihre Menstruation hatte, woraufhin 'Umar den Gesandten Allahs (ﷺ) darüber informierte. Der Gesandte Allahs (ﷺ) wurde darüber sehr zornig und sagte: „(Ibn 'Umar muss sie in sein Haus zurückbringen und sie als seine Frau behalten, bis sie rein wird und dann menstruiert und wieder rein wird, woraufhin er, wenn er sich scheiden lassen will, es tun kann, während sie noch rein ist und bevor er irgendeine sexuelle Beziehung zu ihr hat, denn das ist die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit für die Scheidung, wie Allah es angeordnet hat.“