حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ مُقَاتِلٍ، حَدَّثَنَا أَسْبَاطُ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا الشَّيْبَانِيُّ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ،. قَالَ الشَّيْبَانِيُّ وَذَكَرَهُ أَبُو الْحَسَنِ السُّوَائِيُّ وَلاَ أَظُنُّهُ ذَكَرَهُ إِلاَّ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، {يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لاَ يَحِلُّ لَكُمْ أَنْ تَرِثُوا النِّسَاءَ كَرْهًا وَلاَ تَعْضُلُوهُنَّ لِتَذْهَبُوا بِبَعْضِ مَا آتَيْتُمُوهُنَّ} قَالَ كَانُوا إِذَا مَاتَ الرَّجُلُ كَانَ أَوْلِيَاؤُهُ أَحَقَّ بِامْرَأَتِهِ، إِنْ شَاءَ بَعْضُهُمْ تَزَوَّجَهَا، وَإِنْ شَاءُوا زَوَّجُوهَا، وَإِنْ شَاءُوا لَمْ يُزَوِّجُوهَا، فَهُمْ أَحَقُّ بِهَا مِنْ أَهْلِهَا، فَنَزَلَتْ هَذِهِ الآيَةُ فِي ذَلِكَ.

Überliefert von Ibn 'Abbas: Bezüglich des göttlichen Verses: „O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch verboten, Frauen gegen ihren Willen zu erben, und ihr sollt sie nicht hart behandeln, um einen Teil der (Mahr) Mitgift zurückzunehmen, die ihr ihnen gegeben habt.“ (4:19) (Vor dieser Offenbarung) hatte, wenn ein Mann starb, seine Verwandtschaft das Recht, seine Ehefrau zu erben, und einer von ihnen konnte sie heiraten, wenn er wollte, oder sie konnten sie verheiraten, wenn sie wollten, oder, wenn sie wollten, verheirateten sie sie überhaupt nicht, und sie waren berechtigter, über sie zu verfügen, als ihre eigenen Verwandten. So wurde der obige Vers in diesem Zusammenhang offenbart.

Quelle: sunnah.com