حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يُوسُفَ، عَنْ وَرْقَاءَ، عَنِ ابْنِ أَبِي نَجِيحٍ، عَنْ عَطَاءٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ كَانَ الْمَالُ لِلْوَلَدِ، وَكَانَتِ الْوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ، فَنَسَخَ اللَّهُ مِنْ ذَلِكَ مَا أَحَبَّ، فَجَعَلَ لِلذَّكَرِ مِثْلَ حَظِّ الأُنْثَيَيْنِ، وَجَعَلَ لِلأَبَوَيْنِ لِكُلِّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا السُّدُسَ وَالثُّلُثَ، وَجَعَلَ لِلْمَرْأَةِ الثُّمُنَ وَالرُّبُعَ، وَلِلزَّوْجِ الشَّطْرَ وَالرُّبُعَ.

Überliefert von Ibn 'Abbas: (In der vorislamischen Zeit) erbten die Kinder das gesamte Vermögen, während die Eltern nur durch ein Testament erbten. So hob Allah auf, was Er aufheben wollte, und verordnete, dass der Anteil eines Sohnes doppelt so groß sein sollte wie der Anteil einer Tochter, und für die Eltern ein Sechstel für jeden von ihnen oder ein Drittel, und für die Ehefrau ein Achtel oder ein Viertel, und für den Ehemann die Hälfte oder ein Viertel.

Quelle: sunnah.com