حَدَّثَنِي عَمْرُو بْنُ عَلِيٍّ، حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا ابْنُ جُرَيْجٍ، قَالَ حَدَّثَنِي عَطَاءٌ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، إِذَا طَافَ بِالْبَيْتِ فَقَدْ حَلَّ. فَقُلْتُ مِنْ أَيْنَ قَالَ هَذَا ابْنُ عَبَّاسٍ قَالَ مِنْ قَوْلِ اللَّهِ تَعَالَى {ثُمَّ مَحِلُّهَا إِلَى الْبَيْتِ الْعَتِيقِ} وَمِنْ أَمْرِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَصْحَابَهُ أَنْ يَحِلُّوا فِي حَجَّةِ الْوَدَاعِ. قُلْتُ إِنَّمَا كَانَ ذَلِكَ بَعْدَ الْمُعَرَّفِ. قَالَ كَانَ ابْنُ عَبَّاسٍ يَرَاهُ قَبْلُ وَبَعْدُ.
Überliefert von Ibn Dschuraidsch: 'Ata' sagte: „Ibn 'Abbas sagte: ‚Wenn er (d. h. derjenige, der die 'Umrah verrichten will) den Tawaf um die Ka'ba verrichtet hat, gilt sein Ihram als beendet.‘“ Er sagte: „Welchen Beweis hat Ibn 'Abbas für diese Aussage?“ 'Ata' sagte: „(Der Beweis ist genommen) aus der Aussage Allahs: – ‚Und danach werden sie zum Opfer zum alten Haus (Ka'ba in Mekka) gebracht‘ (22:33) – und aus der Anweisung des Propheten an seine Gefährten, ihren Ihram während der Abschiedspilgerfahrt (Hajjat-ul-Wada') zu beenden.“ Ich sagte (zu 'Ata'): „Das (d. h. das Beenden des Ihram) war nach der Rückkehr von 'Arafat.“ 'Ata' sagte: „Ibn 'Abbas pflegte es vor dem Gehen nach 'Arafat (nach Beendigung der 'Umrah) und nach der Rückkehr von dort (d. h. nach Verrichtung der Haddsch) zu erlauben.“