حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرٍو، عَنْ أَبِي مَعْبَدٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ أَنَّهُ سَمِعَ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «لاَ يَخْلُوَنَّ رَجُلٌ بِامْرَأَةٍ، وَلاَ تُسَافِرَنَّ امْرَأَةٌ إِلاَّ وَمَعَهَا مَحْرَمٌ». فَقَامَ رَجُلٌ فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ، اكْتُتِبْتُ فِي غَزْوَةِ كَذَا وَكَذَا، وَخَرَجَتِ امْرَأَتِي حَاجَّةً. قَالَ «اذْهَبْ فَحُجَّ مَعَ امْرَأَتِكَ».

Überliefert von Ibn 'Abbas: Dass er den Propheten (ﷺ) sagen hörte: „Es ist einem Mann nicht erlaubt, mit einer Frau allein zu sein, und keine Frau soll reisen, außer mit einem Mahram (d. h. ihrem Ehemann oder einer Person, die sie unter keinen Umständen jemals heiraten kann; z. B. ihr Vater, Bruder usw.).“ Da stand ein Mann auf und sagte: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Ich habe mich für die Armee für diese und jene Ghazwa eingeschrieben, und meine Frau begibt sich auf die Pilgerfahrt (Haddsch).“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Geh und verrichte die Pilgerfahrt (Haddsch) mit deiner Frau.“

Quelle: sunnah.com