حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْفَضْلِ أَبُو النُّعْمَانِ، حَدَّثَنَا أَبُو عَوَانَةَ، عَنْ أَبِي بِشْرٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ إِنَّ نَاسًا يَزْعُمُونَ أَنَّ هَذِهِ الآيَةَ نُسِخَتْ، وَلاَ وَاللَّهِ مَا نُسِخَتْ، وَلَكِنَّهَا مِمَّا تَهَاوَنَ النَّاسُ، هُمَا وَالِيَانِ وَالٍ يَرِثُ، وَذَاكَ الَّذِي يَرْزُقُ، وَوَالٍ لاَ يَرِثُ، فَذَاكَ الَّذِي يَقُولُ بِالْمَعْرُوفِ، يَقُولُ لاَ أَمْلِكُ لَكَ أَنْ أُعْطِيَكَ.

Überliefert von Ibn ‘Abbas: Manche Leute behaupten, dass die Anordnung im obigen Vers aufgehoben sei; bei Allah, sie ist nicht aufgehoben, sondern die Menschen haben aufgehört, danach zu handeln. Es gibt zwei Arten von Vormündern (die für die Erbschaft verantwortlich sind): Der eine ist der, der erbt; eine solche Person sollte (von dem, was er erbt, den Verwandten, den Waisen und den Bedürftigen usw.) geben; der andere ist der, der nicht erbt (z. B. der Vormund der Waisen): eine solche Person sollte freundlich sprechen und (zu denen, die zum Zeitpunkt der Verteilung anwesend sind) sagen: „Ich kann es euch nicht geben (da das Vermögen den Waisen gehört).“

Quelle: sunnah.com