حَدَّثَنَا أَبُو النُّعْمَانِ، حَدَّثَنَا جَرِيرُ بْنُ حَازِمٍ، عَنْ قَتَادَةَ، عَنِ النَّضْرِ بْنِ أَنَسٍ، عَنْ بَشِيرِ بْنِ نَهِيكٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «مَنْ أَعْتَقَ شِقْصًا لَهُ فِي عَبْدٍ، أُعْتِقَ كُلُّهُ إِنْ كَانَ لَهُ مَالٌ، وَإِلاَّ يُسْتَسْعَ غَيْرَ مَشْقُوقٍ عَلَيْهِ».

Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Wer seinen Anteil an einem gemeinsam besessenen Sklaven freilässt, für den ist es unerlässlich, den Sklaven vollständig freizulassen, wenn er über ausreichend Geld verfügt. Andernfalls soll er für den Sklaven eine Arbeit suchen (damit dieser verdienen kann, was ihm ermöglicht, sich selbst zu befreien), ohne ihn mit Arbeit zu überlasten.“

Quelle: sunnah.com