حَدَّثَنَا عَبْدُ الْعَزِيزِ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ الْعَامِرِيُّ الأُوَيْسِيُّ، حَدَّثَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ سَعْدٍ، عَنْ صَالِحٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَخْبَرَنِي عُرْوَةُ، أَنَّهُ سَأَلَ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها ـ وَقَالَ اللَّيْثُ حَدَّثَنِي يُونُسُ عَنِ ابْنِ شِهَابٍ قَالَ أَخْبَرَنِي عُرْوَةُ بْنُ الزُّبَيْرِ أَنَّهُ سَأَلَ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها ـ عَنْ قَوْلِ اللَّهِ تَعَالَى {وَإِنْ خِفْتُمْ} إِلَى {وَرُبَاعَ}. فَقَالَتْ يَا ابْنَ أُخْتِي هِيَ الْيَتِيمَةُ تَكُونُ فِي حَجْرِ وَلِيِّهَا تُشَارِكُهُ فِي مَالِهِ، فَيُعْجِبُهُ مَالُهَا وَجَمَالُهَا، فَيُرِيدُ وَلِيُّهَا أَنْ يَتَزَوَّجَهَا بِغَيْرِ أَنْ يُقْسِطَ فِي صَدَاقِهَا، فَيُعْطِيهَا مِثْلَ مَا يُعْطِيهَا غَيْرُهُ، فَنُهُوا أَنْ يَنْكِحُوهُنَّ إِلاَّ أَنْ يُقْسِطُوا لَهُنَّ وَيَبْلُغُوا بِهِنَّ أَعْلَى سُنَّتِهِنَّ مِنَ الصَّدَاقِ، وَأُمِرُوا أَنْ يَنْكِحُوا مَا طَابَ لَهُمْ مِنَ النِّسَاءِ سِوَاهُنَّ. قَالَ عُرْوَةُ قَالَتْ عَائِشَةُ ثُمَّ إِنَّ النَّاسَ اسْتَفْتَوْا رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَعْدَ هَذِهِ الآيَةِ فَأَنْزَلَ اللَّهُ {وَيَسْتَفْتُونَكَ فِي النِّسَاءِ} إِلَى قَوْلِهِ {وَتَرْغَبُونَ أَنْ تَنْكِحُوهُنَّ} وَالَّذِي ذَكَرَ اللَّهُ أَنَّهُ يُتْلَى عَلَيْكُمْ فِي الْكِتَابِ الآيَةُ الأُولَى الَّتِي قَالَ فِيهَا {وَإِنْ خِفْتُمْ أَنْ لاَ تُقْسِطُوا فِي الْيَتَامَى فَانْكِحُوا مَا طَابَ لَكُمْ مِنَ النِّسَاءِ} قَالَتْ عَائِشَةُ وَقَوْلُ اللَّهِ فِي الآيَةِ الأُخْرَى {وَتَرْغَبُونَ أَنْ تَنْكِحُوهُنَّ} يَعْنِي هِيَ رَغْبَةُ أَحَدِكُمْ لِيَتِيمَتِهِ الَّتِي تَكُونُ فِي حَجْرِهِ، حِينَ تَكُونُ قَلِيلَةَ الْمَالِ وَالْجَمَالِ، فَنُهُوا أَنْ يَنْكِحُوا مَا رَغِبُوا فِي مَالِهَا وَجَمَالِهَا مِنْ يَتَامَى النِّسَاءِ إِلاَّ بِالْقِسْطِ مِنْ، أَجْلِ رَغْبَتِهِمْ عَنْهُنَّ.
Überliefert von 'Urwa bin Az-Zubair: Dass er 'Aisha nach der Bedeutung der Aussage Allahs fragte: „Und wenn ihr fürchtet, dass ihr den Waisenmädchen nicht gerecht handeln könnt, dann heiratet (andere) Frauen, die euch gefallen, zwei oder drei oder vier.“ (4,3) Sie sagte: „O mein Neffe! Dies betrifft das Waisenmädchen, das bei ihrem Vormund lebt und sein Vermögen teilt. Ihr Reichtum und ihre Schönheit könnten ihn dazu verleiten, sie zu heiraten, ohne ihr eine angemessene Mahr (Brautgabe) zu geben, die ein anderer Bewerber gegeben hätte. So wurde solchen Vormündern verboten, solche Waisenmädchen zu heiraten, es sei denn, sie behandelten sie gerecht und gaben ihnen die angemessenste Mahr; andernfalls wurden sie angewiesen, jede andere Frau zu heiraten.“ 'Aisha sagte weiter: „Nach diesem Vers fragten die Leute den Propheten erneut (über die Heirat mit Waisenmädchen), so offenbarte Allah die folgenden Verse: ‚Sie fragen dich um Belehrung über die Frauen. Sag: Allah belehrt euch über sie und über das, was euch im Buch verlesen wird, betreffs der Waisenmädchen, denen ihr nicht die vorgeschriebenen Anteile gebt und die ihr zu heiraten begehrt...‘ (4,127) Was mit Allahs Aussage gemeint ist: ‚Und über das, was euch verlesen wird‘, ist der frühere Vers, der lautet: ‚Und wenn ihr fürchtet, dass ihr den Waisenmädchen nicht gerecht handeln könnt, dann heiratet (andere) Frauen, die euch gefallen.‘ (4,3) 'Aisha sagte: „Allahs Aussage im anderen Vers: ‚Die ihr zu heiraten begehrt‘ (4,127) bedeutet das Verlangen des Vormunds, ein Waisenmädchen unter seiner Aufsicht zu heiraten, wenn sie nicht viel Vermögen oder Schönheit hat (in diesem Fall soll er sie gerecht behandeln). Den Vormündern wurde verboten, ihre Waisenmädchen, die Vermögen und Schönheit besitzen, zu heiraten, ohne ihnen gerecht zu sein, da sie es im Allgemeinen unterlassen, sie zu heiraten (wenn sie weder schön noch wohlhabend sind).“