حَدَّثَنَا عَبْدُ الْعَزِيزِ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ أَخْبَرَنِي اللَّيْثُ، عَنْ سَعِيدٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ سَمِعْتُ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «إِذَا زَنَتْ أَمَةُ أَحَدِكُمْ، فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَجْلِدْهَا الْحَدَّ، وَلاَ يُثَرِّبْ عَلَيْهَا، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَلْيَجْلِدْهَا الْحَدَّ وَلاَ يُثَرِّبْ، ثُمَّ إِنْ زَنَتِ الثَّالِثَةَ فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَبِعْهَا وَلَوْ بِحَبْلٍ مِنْ شَعَرٍ».

Überliefert von Abu Huraira: Ich hörte den Propheten (ﷺ) sagen: „Wenn eine Sklavin von euch illegitimen Geschlechtsverkehr begeht und ihr illegitimer Geschlechtsverkehr bewiesen ist, soll sie ausgepeitscht werden, und danach soll niemand sie tadeln, und wenn sie zum zweiten Mal illegitimen Geschlechtsverkehr begeht, soll sie ausgepeitscht werden und niemand soll sie danach tadeln, und wenn sie das Vergehen zum dritten Mal begeht und ihr illegitimer Geschlechtsverkehr bewiesen ist, soll sie verkauft werden, und sei es für ein Seil aus Haar.“

Quelle: sunnah.com