حَدَّثَنَا أَبُو عَاصِمٍ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ يَسَارٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، عَنِ الْفَضْلِ بْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهم ـ أَنَّ امْرَأَةً، ح.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Eine Frau aus dem Stamm Khath'am kam im Jahr (der Abschiedspilgerfahrt des Propheten (ﷺ)) und sagte: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Mein Vater ist unter Allahs Verpflichtung zur Durchführung der Pilgerfahrt (Haddsch) gekommen, aber er ist ein sehr alter Mann und kann nicht richtig auf seinem Reittier sitzen. Wird die Verpflichtung erfüllt sein, wenn ich die Pilgerfahrt (Haddsch) in seinem Namen durchführe?“ Der Prophet (ﷺ) antwortete bejahend.