حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ حَدَّثَنِي أَبِي قَالَ، حَدَّثَنِي ثُمَامَةُ، أَنَّ أَنَسًا، حَدَّثَهُ أَنَّ أَبَا بَكْرٍ ـ رضى الله عنه ـ كَتَبَ لَهُ الَّتِي فَرَضَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «وَمَا كَانَ مِنْ خَلِيطَيْنِ فَإِنَّهُمَا يَتَرَاجَعَانِ بَيْنَهُمَا بِالسَّوِيَّةِ».
Überliefert von Anas: Abu Bakr schrieb mir, was der Gesandte Allahs (ﷺ) verpflichtend gemacht hat (bezüglich der Zakat), und darin wurde erwähnt: Wenn ein Eigentum zu gleichen Teilen zwei Partnern gehört, sollen sie die kombinierte Zakat zahlen, und es wird als betrachtet, dass beide ihre Zakat gleichermaßen gezahlt haben.