حَدَّثَنَا سُلَيْمَانُ بْنُ حَرْبٍ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ أَبِي أُمَامَةَ بْنِ سَهْلٍ، قَالَ كُنَّا مَعَ عُثْمَانَ وَهُوَ مَحْصُورٌ فِي الدَّارِ وَكَانَ فِي الدَّارِ مَدْخَلٌ مَنْ دَخَلَهُ سَمِعَ كَلاَمَ مَنْ عَلَى الْبَلاَطِ فَدَخَلَهُ عُثْمَانُ فَخَرَجَ إِلَيْنَا وَهُوَ مُتَغَيِّرٌ لَوْنُهُ فَقَالَ إِنَّهُمْ لَيَتَوَاعَدُونَنِي بِالْقَتْلِ آنِفًا. قُلْنَا يَكْفِيكَهُمُ اللَّهُ يَا أَمِيرَ الْمُؤْمِنِينَ. قَالَ وَلِمَ يَقْتُلُونَنِي سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «لاَ يَحِلُّ دَمُ امْرِئٍ مُسْلِمٍ إِلاَّ بِإِحْدَى ثَلاَثٍ كُفْرٌ بَعْدَ إِسْلاَمٍ أَوْ زِنًا بَعْدَ إِحْصَانٍ أَوْ قَتْلُ نَفْسٍ بِغَيْرِ نَفْسٍ». فَوَاللَّهِ مَا زَنَيْتُ فِي جَاهِلِيَّةٍ وَلاَ إِسْلاَمٍ قَطُّ وَلاَ أَحْبَبْتُ أَنَّ لِي بِدِينِي بَدَلاً مُنْذُ هَدَانِي اللَّهُ وَلاَ قَتَلْتُ نَفْسًا فَبِمَ يَقْتُلُونَنِي قَالَ أَبُو دَاوُدَ عُثْمَانُ وَأَبُو بَكْرٍ رضى الله عنهما تَرَكَا الْخَمْرَ فِي الْجَاهِلِيَّةِ.

Überliefert von AbuUmamah ibn Sahl: Wir waren bei Uthman, als er im Haus belagert wurde. Es gab einen Eingang zum Haus. Wer ihn betrat, hörte die Rede derer, die in der Bilat waren. Uthman betrat ihn dann. Er kam zu uns heraus, blass aussehend. Er sagte: Sie drohen jetzt, mich zu töten. Wir sagten: Allah wird dir gegen sie genügen, Befehlshaber der Gläubigen! Er fragte: Warum mich töten? Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Es ist nicht erlaubt, einen Mann zu töten, der Muslim ist, außer aus einem der drei Gründe: Unglaube (Kufr) nach Annahme des Islam, Unzucht nach der Ehe oder unrechtmäßiges Töten eines Menschen, wofür er getötet werden darf. Ich schwöre bei Allah, ich habe weder vor noch nach dem Kommen des Islam Unzucht begangen, noch wollte ich jemals eine andere Religion für mich anstelle meiner Religion, seit Allah mich rechtgeleitet hat, noch habe ich jemanden getötet. Aus welchem Grund wollt ihr mich also töten? Abu Dawud sagte: 'Uthman und Abu Bakr (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) gaben das Trinken von Wein in vorislamischen Zeiten auf.

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Al-Albani)