حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ كَثِيرٍ، أَخْبَرَنَا سُفْيَانُ، حَدَّثَنِي عَمْرُو بْنُ دِينَارٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ أُتِيَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم بِرَجُلٍ وَقَصَتْهُ رَاحِلَتُهُ فَمَاتَ وَهُوَ مُحْرِمٌ فَقَالَ «كَفِّنُوهُ فِي ثَوْبَيْهِ وَاغْسِلُوهُ بِمَاءٍ وَسِدْرٍ وَلاَ تُخَمِّرُوا رَأْسَهُ فَإِنَّ اللَّهَ يَبْعَثُهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ يُلَبِّي». قَالَ أَبُو دَاوُدَ سَمِعْتُ أَحْمَدَ بْنَ حَنْبَلٍ يَقُولُ فِي هَذَا الْحَدِيثِ خَمْسُ سُنَنٍ «كَفِّنُوهُ فِي ثَوْبَيْهِ». أَىْ يُكَفَّنُ الْمَيِّتُ فِي ثَوْبَيْنِ «وَاغْسِلُوهُ بِمَاءٍ وَسِدْرٍ». أَىْ إِنَّ فِي الْغَسَلاَتِ كُلِّهَا سِدْرًا «وَلاَ تُخَمِّرُوا رَأْسَهُ». وَلاَ تُقَرِّبُوهُ طِيبًا وَكَانَ الْكَفَنُ مِنْ جَمِيعِ الْمَالِ.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Zum Gesandten Allahs (ﷺ) wurde ein Mann gebracht, der den Ihram trug, den seine Kamelstute abwarf, sodass sein Hals brach und er starb. Er sagte dann: Hüllt ihn in seine beiden Gewänder, wascht ihn mit Wasser und Lotusblättern, aber bedeckt nicht seinen Kopf, denn er wird am Tag der Auferstehung auferweckt werden, indem er die Talbiyah spricht. Abu Dawud sagte: Ich hörte Ahmad b. Hanbal sagen: Es gibt fünf Regeln des Gesetzes (Sunan) in dieser Überlieferung: "Hüllt ihn in seine beiden Gewänder", das heißt, der Tote soll in seine beiden Gewänder gehüllt werden. "Wascht ihn mit Wasser und Lotusblättern", das heißt, das Waschen soll stets mit Lotusblättern erfolgen. Bringt kein Parfüm in seine Nähe. Das Leichentuch soll aus dem Vermögen (des Toten) gemacht werden.