حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ زُرَيْعٍ، ح وَحَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا بِشْرُ بْنُ الْمُفَضَّلِ، ح وَحَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنِ ابْنِ عَوْنٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ أَصَابَ عُمَرُ أَرْضًا بِخَيْبَرَ فَأَتَى النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ أَصَبْتُ أَرْضًا لَمْ أُصِبْ مَالاً قَطُّ أَنْفَسَ عِنْدِي مِنْهُ فَكَيْفَ تَأْمُرُنِي بِهِ قَالَ «إِنْ شِئْتَ حَبَّسْتَ أَصْلَهَا وَتَصَدَّقْتَ بِهَا». فَتَصَدَّقَ بِهَا عُمَرُ أَنَّهُ لاَ يُبَاعُ أَصْلُهَا وَلاَ يُوهَبُ وَلاَ يُورَثُ لِلْفُقَرَاءِ وَالْقُرْبَى وَالرِّقَابِ وَفِي سَبِيلِ اللَّهِ وَابْنِ السَّبِيلِ - وَزَادَ عَنْ بِشْرٍ - وَالضَّيْفِ - ثُمَّ اتَّفَقُوا - لاَ جُنَاحَ عَلَى مَنْ وَلِيَهَا أَنْ يَأْكُلَ مِنْهَا بِالْمَعْرُوفِ وَيُطْعِمَ صَدِيقًا غَيْرَ مُتَمَوِّلٍ فِيهِ. زَادَ عَنْ بِشْرٍ قَالَ وَقَالَ مُحَمَّدٌ غَيْرَ مُتَأَثِّلٍ مَالاً.
Überliefert von Ibn 'Umar: 'Umar erhielt etwas Land in Khaibar und ging zum Propheten (ﷺ) und sagte: Ich habe Land in Khaibar erworben, das ich für wertvoller halte als alles, was ich erworben habe; was befiehlst du mir damit zu tun? Er antwortete: Wenn du willst, kannst du das Eigentum als unveräußerlichen Besitz machen und seinen Ertrag als freiwillige Spende (Sadaqah) geben. So gab 'Umar es als freiwillige Spende (Sadaqah) und erklärte, dass das Eigentum nicht verkauft, verschenkt oder vererbt werden darf: (und gab seinen Ertrag als freiwillige Spende (Sadaqah), die) den Armen, Verwandten, der Freilassung von Sklaven, dem Weg Allahs und Reisenden gewidmet ist. Der Überlieferer Bishr fügte hinzu: "und Gästen". Dann geht die übereinstimmende Version weiter: Es ist keine Sünde für den, der es verwaltet, wenn er etwas davon in angemessener Weise isst oder einem Freund etwas gibt, der es nicht zu seinem eigenen Eigentum macht. Der Überlieferer Bishr fügte hinzu: "(vorausgesetzt) er hortet keine Güter (für sich selbst)".