حَدَّثَنَا زُهَيْرُ بْنُ حَرْبٍ، حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ هَارُونَ، أَخْبَرَنَا حُسَيْنٌ الْمُعَلِّمُ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ، قَالَ قَامَ رَجُلٌ فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّ فُلاَنًا ابْنِي عَاهَرْتُ بِأُمِّهِ فِي الْجَاهِلِيَّةِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ دِعْوَةَ فِي الإِسْلاَمِ ذَهَبَ أَمْرُ الْجَاهِلِيَّةِ الْوَلَدُ لِلْفِرَاشِ وَلِلْعَاهِرِ الْحَجَرُ».
'Amr b. Schu'aib überlieferte auf Autorität seines Vaters, dass sein Großvater berichtete: Ein Mann stand auf und sagte: Gesandter Allahs, der und der ist mein Sohn; ich hatte in der vorislamischen Zeit unerlaubten Geschlechtsverkehr mit seiner Mutter. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Es gibt keine unerlaubte Vaterschaftsbeanspruchung im Islam. Was in vorislamischen Zeiten getan wurde, ist aufgehoben. Das Kind wird dem zugeschrieben, auf dessen Bett es geboren ist, und der Unzüchtige ist jeglichen Rechts beraubt.