حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ مُحَمَّدٍ الْمَرْوَزِيُّ، حَدَّثَنِي عَلِيُّ بْنُ حُسَيْنِ بْنِ وَاقِدٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ يَزِيدَ النَّحْوِيِّ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ { وَالْمُطَلَّقَاتُ يَتَرَبَّصْنَ بِأَنْفُسِهِنَّ ثَلاَثَةَ قُرُوءٍ وَلاَ يَحِلُّ لَهُنَّ أَنْ يَكْتُمْنَ مَا خَلَقَ اللَّهُ فِي أَرْحَامِهِنَّ } الآيَةَ وَذَلِكَ أَنَّ الرَّجُلَ كَانَ إِذَا طَلَّقَ امْرَأَتَهُ فَهُوَ أَحَقُّ بِرَجْعَتِهَا وَإِنْ طَلَّقَهَا ثَلاَثًا فَنُسِخَ ذَلِكَ وَقَالَ { الطَّلاَقُ مَرَّتَانِ }.

Überliefert von Abdullah ibn Abbas: Geschiedene Frauen sollen drei Monatsperioden lang in Bezug auf sich selbst abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verbergen, was Allah in ihren Gebärmüttern erschaffen hat. Dies bedeutet, dass, wenn ein Mann seine Frau schied, er das Recht hatte, sie in der Ehe zurückzunehmen, obwohl er sie durch drei Erklärungen geschieden hatte. Dies wurde dann (durch einen Qur'an-Vers) aufgehoben. Die Scheidung ist nur zweimal erlaubt.

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Hasan Sahih (Al-Albani)