حَدَّثَنَا الْحَسَنُ بْنُ عَلِيٍّ الْخَلاَّلُ، حَدَّثَنَا حُسَيْنُ بْنُ عَلِيٍّ الْجُعْفِيُّ، عَنْ زَائِدَةَ، عَنْ شَبِيبِ بْنِ غَرْقَدَةَ، عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ عَمْرِو بْنِ الأَحْوَصِ، حَدَّثَنَا أَبِي أَنَّهُ، شَهِدَ حَجَّةَ الْوَدَاعِ مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَحَمِدَ اللَّهَ وَأَثْنَى عَلَيْهِ وَذَكَّرَ وَوَعَظَ ثُمَّ قَالَ «أَىُّ يَوْمٍ أَحْرَمُ أَىُّ يَوْمٍ أَحْرَمُ أَىُّ يَوْمٍ أَحْرَمُ». قَالَ فَقَالَ النَّاسُ يَوْمُ الْحَجِّ الأَكْبَرِ يَا رَسُولَ اللَّهِ. قَالَ «فَإِنَّ دِمَاءَكُمْ وَأَمْوَالَكُمْ وَأَعْرَاضَكُمْ عَلَيْكُمْ حَرَامٌ كَحُرْمَةِ يَوْمِكُمْ هَذَا فِي بَلَدِكُمْ هَذَا فِي شَهْرِكُمْ هَذَا أَلاَ لاَ يَجْنِي جَانٍ إِلاَّ عَلَى نَفْسِهِ وَلاَ يَجْنِي وَالِدٌ عَلَى وَلَدِهِ وَلاَ وَلَدٌ عَلَى وَالِدِهِ أَلاَ إِنَّ الْمُسْلِمَ أَخُو الْمُسْلِمِ فَلَيْسَ يَحِلُّ لِمُسْلِمٍ مِنْ أَخِيهِ شَيْءٌ إِلاَّ مَا أَحَلَّ مِنْ نَفْسِهِ أَلاَ وَإِنَّ كُلَّ رِبًا فِي الْجَاهِلِيَّةِ مَوْضُوعٌ لَكُمْ رُءُوسُ أَمْوَالِكُمْ لاَ تَظْلِمُونَ وَلاَ تُظْلَمُونَ غَيْرَ رِبَا الْعَبَّاسِ بْنِ عَبْدِ الْمُطَّلِبِ فَإِنَّهُ مَوْضُوعٌ كُلُّهُ أَلاَ وَإِنَّ كُلَّ دَمٍ كَانَ فِي الْجَاهِلِيَّةِ مَوْضُوعٌ وَأَوَّلُ دَمٍ أَضَعُ مِنْ دِمَاءِ الْجَاهِلِيَّةِ دَمُ الْحَارِثِ بْنِ عَبْدِ الْمُطَّلِبِ كَانَ مُسْتَرْضِعًا فِي بَنِي لَيْثٍ فَقَتَلَتْهُ هُذَيْلٌ أَلاَ وَاسْتَوْصُوا بِالنِّسَاءِ خَيْرًا فَإِنَّمَا هُنَّ عَوَانٌ عِنْدَكُمْ لَيْسَ تَمْلِكُونَ مِنْهُنَّ شَيْئًا غَيْرَ ذَلِكَ إِلاَّ أَنْ يَأْتِينَ بِفَاحِشَةٍ مُبَيِّنَةٍ فَإِنْ فَعَلْنَ فَاهْجُرُوهُنَّ فِي الْمَضَاجِعِ وَاضْرِبُوهُنَّ ضَرْبًا غَيْرَ مُبَرِّحٍ فَإِنْ أَطَعْنَكُمْ فَلاَ تَبْغُوا عَلَيْهِنَّ سَبِيلاً أَلاَ إِنَّ لَكُمْ عَلَى نِسَائِكُمْ حَقًّا وَلِنِسَائِكُمْ عَلَيْكُمْ حَقًّا فَأَمَّا حَقُّكُمْ عَلَى نِسَائِكُمْ فَلاَ يُوطِئْنَ فُرُشَكُمْ مَنْ تَكْرَهُونَ وَلاَ يَأْذَنَّ فِي بُيُوتِكُمْ مَنْ تَكْرَهُونَ أَلاَ وَإِنَّ حَقَّهُنَّ عَلَيْكُمْ أَنْ تُحْسِنُوا إِلَيْهِنَّ فِي كِسْوَتِهِنَّ وَطَعَامِهِنَّ». قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ وَقَدْ رَوَاهُ أَبُو الأَحْوَصِ عَنْ شَبِيبِ بْنِ غَرْقَدَةَ.
Überliefert von Sulaiman bin 'Amr bin Al-Ahwas: "Mein Vater überlieferte mir, dass er mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) an der Abschiedspilgerfahrt (Haddsch) teilnahm. Er (ﷺ) drückte seine Dankbarkeit gegenüber Allah aus und pries Ihn, und ermahnte und ermahnte eindringlich, dann sagte er: 'Welcher Tag ist der heiligste? Welcher Tag ist der heiligste? Welcher Tag ist der heiligste?' Er sagte: "Da sagten die Leute: 'Der Tag von Al-Haddsch Al-Akbar, o Gesandter Allahs!' Da sagte er: 'Wahrlich, euer Blut, euer Vermögen, eure Ehre sind für euch so heilig wie die Heiligkeit dieses eures Tages, in dieser eurer Stadt, in diesem eurem Monat. Seht! Keiner begeht ein Verbrechen außer gegen sich selbst, keiner kränkt einen Vater für einen Sohn, noch einen Sohn für einen Vater. Seht! Wahrlich, der Muslim ist der Bruder des Muslims, so ist es für den Muslim nicht erlaubt, seinem Bruder etwas anzutun, was ihm selbst nicht erlaubt ist. Seht! Alle Riba aus der Dschahiliyya ist ungültig, für euch gilt das Prinzip eures Vermögens, aber ihr sollt weder Unrecht tun noch Unrecht erleiden – außer im Falle der Riba von Al-'Abbas bin 'Abdul-Muttalib – ansonsten ist sie alles ungültig. Seht! Alle Vergeltung bezüglich Blutvergehen während der Dschahiliyya ist ungültig. Der erste Fall von Blutvergeltung, der unter denen der Dschahiliyya für ungültig erklärt wird, ist das Blut von Al-Harith bin 'Abdul-Muttalib, der unter Banu Laith gesäugt wurde und von Hudhail getötet wurde. Seht! Ich befehle euch, Frauen gut zu behandeln, denn sie sind nur wie Gefangene bei euch, ihr habt keine Herrschaft über sie darüber hinaus, es sei denn, sie zeigen offenkundige Unzucht. Wenn sie das tun, dann verlasst ihre Betten und schlagt sie mit einem Schlag, der nicht schmerzhaft ist. Wenn sie euch dann gehorchen, dann habt ihr keinen Grund gegen sie darüber hinaus. Seht! Es gibt Rechte für euch gegenüber euren Frauen und Rechte für eure Frauen gegenüber euch. Was eure Rechte gegenüber ihnen betrifft, so dürfen sie niemanden auf eurem Lager zulassen, den ihr nicht mögt, noch jemanden, den ihr nicht mögt, in euren Häusern erlauben. Seht! Wahrlich, ihre Rechte gegenüber euch sind, dass ihr sie gut behandelt in Bezug auf Kleidung und Ernährung.'"