حَدَّثَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ الْهَرَوِيُّ، قَالَ حَدَّثَنَا هُشَيْمٌ، قَالَ حَدَّثَنَا يُونُسُ بْنُ عُبَيْدٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «مَطْلُ الْغَنِيِّ ظُلْمٌ وَإِذَا أُحِلْتَ عَلَى مَلِيءٍ فَاتْبَعْهُ وَلاَ تَبِعْ بَيْعَتَيْنِ فِي بَيْعَةٍ». قَالَ أَبُو عِيسَى حَدِيثُ أَبِي هُرَيْرَةَ حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ. وَمَعْنَاهُ أَنَّهُ إِذَا أُحِيلَ أَحَدُكُمْ عَلَى مَلِيٍّ فَلْيَتْبَعْ. فَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ إِذَا أُحِيلَ الرَّجُلُ عَلَى مَلِيٍّ فَاحْتَالَهُ فَقَدْ بَرِئَ الْمُحِيلُ وَلَيْسَ لَهُ أَنْ يَرْجِعَ عَلَى الْمُحِيلِ. وَهُوَ قَوْلُ الشَّافِعِيِّ وَأَحْمَدَ وَإِسْحَاقَ. وَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ إِذَا تَوِيَ مَالُ هَذَا بِإِفْلاَسِ الْمُحَالِ عَلَيْهِ فَلَهُ أَنْ يَرْجِعَ عَلَى الأَوَّلِ. وَاحْتَجُّوا بِقَوْلِ عُثْمَانَ وَغَيْرِهِ حِينَ قَالُوا لَيْسَ عَلَى مَالِ مُسْلِمٍ تَوًى. قَالَ إِسْحَاقُ مَعْنَى هَذَا الْحَدِيثِ «لَيْسَ عَلَى مَالِ مُسْلِمٍ تَوًى». هَذَا إِذَا أُحِيلَ الرَّجُلُ عَلَى آخَرَ وَهُوَ يَرَى أَنَّهُ مَلِيٌّ فَإِذَا هُوَ مُعْدِمٌ فَلَيْسَ عَلَى مَالِ مُسْلِمٍ تَوًى.
Überliefert von Ibn 'Umar: Dass der Prophet (ﷺ) sagte: "Das Hinauszögern (der Schuldenzahlung) durch einen Reichen ist Unterdrückung. Wenn also deine Schuld von deinem Schuldner übertragen wird, solltest du zustimmen, und mache nicht zwei Verkäufe in einem Verkauf." [Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Abu Hurairah (Nr. 1308) ist ein Hasan Sahih Hadith. Und seine Bedeutung ist, dass wenn die Schuld eines von euch übertragen wird, dann stimme zu. Einige der Gelehrten sagten, wenn einem Mann angeboten wird, seine Schuld auf einen reichen Mann zu übertragen, und er dies tut, dann ist der Übertragende davon frei, er soll nicht die Rückgabe vom Übertragenden verlangen. Dies ist die Ansicht von Ash-Shafi'i, Ahmad und Ishaq. Einige der Gelehrten sagten: "Wenn dieses Vermögen aufgrund des Bankrotts desjenigen, auf den es übertragen wurde, nicht eingezogen werden konnte, dann kann er die Rückgabe an den ersten verlangen." Sie argumentieren diese Ansicht mit dem Ausspruch von 'Uthman und anderen, als sie sagten: "Es gibt nichts, was auf dem Vermögen eines Muslims lastet, das verloren geht." Ishaq sagte: "Die Bedeutung dieses Hadith: 'Es gibt nichts, was auf dem Vermögen eines Muslims lastet, das verloren geht' dies ist, wenn ein Mann es auf einen anderen überträgt, den er für wohlhabend hält, dann wird er bankrott, so gibt es nichts, was auf dem Vermögen eines Muslims lastet, das verloren geht."