حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي عُمَرَ، حَدَّثَنَا وَكِيعٌ، عَنْ زَكَرِيَّا، عَنِ الشَّعْبِيِّ، عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، أَنَّهُ بَاعَ مِنَ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بَعِيرًا وَاشْتَرَطَ ظَهْرَهُ إِلَى أَهْلِهِ. قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ وَقَدْ رُوِيَ مِنْ غَيْرِ وَجْهٍ عَنْ جَابِرٍ. وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ بَعْضِ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ. يَرَوْنَ الشَّرْطَ فِي الْبَيْعِ جَائِزًا إِذَا كَانَ شَرْطًا وَاحِدًا. وَهُوَ قَوْلُ أَحْمَدَ وَإِسْحَاقَ. وَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ لاَ يَجُوزُ الشَّرْطُ فِي الْبَيْعِ وَلاَ يَتِمُّ الْبَيْعُ إِذَا كَانَ فِيهِ شَرْطٌ.
Überliefert von Jabir bin 'Abdullah: Dass er ein Kamel an den Propheten (ﷺ) verkaufte und die Bedingung stellte, dass er es reiten könne, um zu seiner Familie zurückzukehren. [Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Sahih. Er wurde über andere Wege von Jabir überliefert. Dies wird nach Ansicht einiger Gelehrter unter den Gefährten des Propheten (ﷺ) und anderen praktiziert. Sie erachten es als erlaubt, bei einem Verkauf eine Bedingung zu stellen, wenn es eine einzige Bedingung ist. Dies ist die Ansicht von Ahmad und Ishaq. Einige der Gelehrten sagten, dass es nicht erlaubt ist, bei einem Verkauf eine Bedingung zu stellen, noch einen Verkauf abzuschließen, wenn eine Bedingung dafür vorliegt.