قَالَتْ زَيْنَبُ فَدَخَلْتُ عَلَى زَيْنَبَ بِنْتِ جَحْشٍ حِينَ تُوُفِّيَ أَخُوهَا فَدَعَتْ بِطِيبٍ فَمَسَّتْ مِنْهُ ثُمَّ قَالَتْ وَاللَّهِ مَا لِي فِي الطِّيبِ مِنْ حَاجَةٍ غَيْرَ أَنِّي سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «لاَ يَحِلُّ لاِمْرَأَةٍ تُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ أَنْ تُحِدَّ عَلَى مَيِّتٍ فَوْقَ ثَلاَثِ لَيَالٍ إِلاَّ عَلَى زَوْجٍ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا».

Humaid bin Nafi überlieferte, dass Zainab sagte: „So trat ich bei Zainab bint Jahsh ein, als ihr Bruder starb. Sie rief nach etwas Parfüm und trug es auf, dann sagte sie: ‚Bei Allah! Ich habe keinen Bedarf an Parfüm, außer dass ich den Gesandten Allahs hörte, der sagte: ‚Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten mehr als drei Nächte zu trauern, außer um ihren Ehemann (in diesem Fall sind es) vier Monate und zehn Tage.‘

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Darussalam)