Yunus bin Jubair sagte: „Ich fragte Ibn Umar über einen Mann, der sich von seiner Frau scheiden ließ, während sie menstruierte. Da sagte er: ‚Kennst du nicht Abdullah bin Umar? Wahrlich, er ließ sich von seiner Frau scheiden, während sie menstruierte, so fragte Umar den Propheten (ﷺ) danach, und er befahl ihm, sie zurückzunehmen.‘“ Er sagte: „Ich sagte: Und diese Scheidung wird gezählt? Er sagte: Und diese Scheidung wird gezählt? Er sagte: ‚Was würdest du sonst denken, wenn er hilflos und töricht wäre?‘“
Überliefert von Salim, dass sein Vater sich von seiner Frau während ihrer Menstruation scheiden ließ, so fragte Umar den Propheten (ﷺ) danach, und er sagte: „Sag ihm, er soll sie zurücknehmen, dann soll er sich von ihr scheiden lassen, während sie rein oder schwanger ist.“
Überliefert von Abdullah bin Yazid bin Rukanah von seinem Vater, von seinem Großvater, der sagte: ‚O Gesandter Allahs! Ich habe mich unwiderruflich von meiner Frau scheiden lassen.‘ Da sagte er: ‚Was beabsichtigtest du damit?‘ Ich sagte: ‚Eine (Scheidung).‘ Er sagte: ‚(Schwörst du) bei Allah?‘ Ich sagte: ‚Bei Allah.‘ Er sagte: ‚Dann ist es so, wie du beabsichtigt hast.‘“
Hammad bin Yazid sagte: "Ich sagte zu Abu Ayyub: 'Kennst du jemanden, der sagte, dass: "Deine Angelegenheit liegt bei dir?" als drei zählt, außer Al-Hasan?' Er sagte: "Nein, außer Al-Hasan." Dann sagte er: 'O Allah, vergib mir - außer dem, was mir von Qatadah, von Kathir, dem freigelassenen Sklaven der Banu Samurah, von Abu Salamah, von Abu Hurairah überliefert wurde, dass der Prophet (ﷺ) sagte: "Drei."' Abu Ayyub sagte: 'So traf ich Kathir, den freigelassenen Sklaven der Banu Samurah, und fragte ihn danach, aber er war sich dessen nicht bewusst. So kehrte ich zu Qatadah zurück und informierte ihn darüber, und er sagte: "Er hat es vergessen."'
حَدَّثَنَا هَنَّادٌ، حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنْ مُغِيرَةَ، عَنِ الشَّعْبِيِّ، قَالَ قَالَتْ فَاطِمَةُ بِنْتُ قَيْسٍ طَلَّقَنِي زَوْجِي ثَلاَثًا عَلَى عَهْدِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ سُكْنَى لَكِ وَلاَ نَفَقَةَ». قَالَ مُغِيرَةُ فَذَكَرْتُهُ لإِبْرَاهِيمَ فَقَالَ قَالَ عُمَرُ لاَ نَدَعُ كِتَابَ اللَّهِ وَسُنَّةَ نَبِيِّنَا صلى الله عليه وسلم لِقَوْلِ امْرَأَةٍ لاَ نَدْرِي أَحَفِظَتْ أَمْ نَسِيَتْ. وَكَانَ عُمَرُ يَجْعَلُ لَهَا السُّكْنَى وَالنَّفَقَةَ. حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ مَنِيعٍ، حَدَّثَنَا هُشَيْمٌ، أَنْبَأَنَا حُصَيْنٌ، وَإِسْمَاعِيلُ، وَمُجَالِدٌ، قَالَ هُشَيْمٌ وَحَدَّثَنَا دَاوُدُ، أَيْضًا عَنِ الشَّعْبِيِّ، قَالَ دَخَلْتُ عَلَى فَاطِمَةَ بِنْتِ قَيْسٍ فَسَأَلْتُهَا عَنْ قَضَاءِ، رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِيهَا فَقَالَتْ طَلَّقَهَا زَوْجُهَا الْبَتَّةَ فَخَاصَمَتْهُ فِي السُّكْنَى وَالنَّفَقَةِ فَلَمْ يَجْعَلْ لَهَا النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم سُكْنَى وَلاَ نَفَقَةً. وَفِي حَدِيثِ دَاوُدَ قَالَتْ وَأَمَرَنِي أَنْ أَعْتَدَّ فِي بَيْتِ ابْنِ أُمِّ مَكْتُومٍ. قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ. وَهُوَ قَوْلُ بَعْضِ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْهُمُ الْحَسَنُ الْبَصْرِيُّ وَعَطَاءُ بْنُ أَبِي رَبَاحٍ وَالشَّعْبِيُّ وَبِهِ يَقُولُ أَحْمَدُ وَإِسْحَاقُ. وَقَالُوا لَيْسَ لِلْمُطَلَّقَةِ سُكْنَى وَلاَ نَفَقَةٌ إِذَا لَمْ يَمْلِكْ زَوْجُهَا الرَّجْعَةَ. وَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم مِنْهُمْ عُمَرُ وَعَبْدُ اللَّهِ إِنَّ الْمُطَلَّقَةَ ثَلاَثًا لَهَا السُّكْنَى وَالنَّفَقَةُ. وَهُوَ قَوْلُ سُفْيَانَ الثَّوْرِيِّ وَأَهْلِ الْكُوفَةِ. وَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ لَهَا السُّكْنَى وَلاَ نَفَقَةَ لَهَا. وَهُوَ قَوْلُ مَالِكِ بْنِ أَنَسٍ وَاللَّيْثِ بْنِ سَعْدٍ وَالشَّافِعِيِّ. وَقَالَ الشَّافِعِيُّ إِنَّمَا جَعَلْنَا لَهَا السُّكْنَى بِكِتَابِ اللَّهِ قَالَ اللَّهُ تَعَالَى: (لاَ تُخْرِجُوهُنَّ مِنْ بُيُوتِهِنَّ وَلاَ يَخْرُجْنَ إِلاَّ أَنْ يَأْتِينَ بِفَاحِشَةٍ مُبَيِّنَةٍ ) قَالُوا هُوَ الْبَذَاءُ أَنْ تَبْذُوَ عَلَى أَهْلِهَا. وَاعْتَلَّ بِأَنَّ فَاطِمَةَ بِنْتَ قَيْسٍ لَمْ يَجْعَلْ لَهَا النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم السُّكْنَى لِمَا كَانَتْ تَبْذُو عَلَى أَهْلِهَا. قَالَ الشَّافِعِيُّ وَلاَ نَفَقَةَ لَهَا لِحَدِيثِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي قِصَّةِ حَدِيثِ فَاطِمَةَ بِنْتِ قَيْسٍ.
Fatimah bint Qais sagte: "Mein Ehemann ließ sich zur Zeit des Propheten (ﷺ) dreimal von mir scheiden. So sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): 'Es gibt keine Unterkunft für dich noch Unterhalt.'" Al-Mughirah (einer der Überlieferer) sagte: "Ich erwähnte das Ibrahim und er sagte: Umar sagte: "Wir lassen das Buch Allahs und die Sunnah unseres Propheten (ﷺ) nicht wegen der Aussage einer Frau, und wir wissen nicht, ob sie sich erinnerte oder vergaß." Und Umar pflegte ihr (der geschiedenen Frau) Unterkunft und Unterhalt zu geben.'"
Amr bin Shu'aib überlieferte von seinem Großvater, von seinem Vater, dass: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Es gibt kein Gelübde für den Sohn Adams über das, worüber er keine Kontrolle hat, und es gibt keine Freilassung, die er für jemanden vollziehen kann, den er nicht besitzt, und es gibt keine Scheidung für ihn bezüglich dessen, worüber er keine Kontrolle hat."
Muzahir bin Aslam überlieferte, dass Al-Qasim von Aishah überlieferte, dass: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Die Scheidung für eine Sklavin ist zwei Scheidungen, und ihre Iddah ist zwei Menstruationen."
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Allah hat meiner Ummah das erlaubt, was in ihren Herzen aufkommt, solange es nicht ausgesprochen oder danach gehandelt wird.“
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا حَاتِمُ بْنُ إِسْمَاعِيلَ، عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ أَرْدَكَ، عَنْ عَطَاءٍ، عَنِ ابْنِ مَاهَكَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «ثَلاَثٌ جِدُّهُنَّ جِدٌّ وَهَزْلُهُنَّ جِدٌّ النِّكَاحُ وَالطَّلاَقُ وَالرَّجْعَةُ». قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ غَرِيبٌ. وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ. قَالَ أَبُو عِيسَى وَعَبْدُ الرَّحْمَنِ هُوَ ابْنُ حَبِيبِ بْنِ أَرْدَكَ الْمَدَنِيُّ وَابْنُ مَاهَكَ هُوَ عِنْدِي يُوسُفُ بْنُ مَاهَكَ.
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Drei Dinge sind ernst, wenn sie ernst gemeint sind, und ernst, wenn sie im Scherz gesagt werden: die Ehe, die Scheidung und die Rückkehr (zur Ehe).“
حَدَّثَنَا مَحْمُودُ بْنُ غَيْلاَنَ، أَنْبَأَنَا الْفَضْلُ بْنُ مُوسَى، عَنْ سُفْيَانَ، أَنْبَأَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، وَهُوَ مَوْلَى آلِ طَلْحَةَ عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ يَسَارٍ، عَنِ الرُّبَيِّعِ بِنْتِ مُعَوِّذِ بْنِ عَفْرَاءَ، أَنَّهَا اخْتَلَعَتْ عَلَى عَهْدِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَأَمَرَهَا النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم - أَوْ أُمِرَتْ - أَنْ تَعْتَدَّ بِحَيْضَةٍ. قَالَ وَفِي الْبَابِ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ. قَالَ أَبُو عِيسَى حَدِيثُ الرُّبَيِّعِ الصَّحِيحُ أَنَّهَا أُمِرَتْ أَنْ تَعْتَدَّ بِحَيْضَةٍ.
Überliefert von Ar-Rubayyi bint Mu'awwidh bin Al-Afra: Sie erlangte eine Khul zur Zeit des Propheten (ﷺ). So befahl ihr der Prophet (ﷺ) – oder: es wurde ihr befohlen –, dass sie eine Iddah von einer Menstruation einhält.
أَنْبَأَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ الرَّحِيمِ الْبَغْدَادِيُّ، أَنْبَأَنَا عَلِيُّ بْنُ بَحْرٍ، أَنْبَأَنَا هِشَامُ بْنُ يُوسُفَ، عَنْ مَعْمَرٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ مُسْلِمٍ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، أَنَّ امْرَأَةَ، ثَابِتِ بْنِ قَيْسٍ اخْتَلَعَتْ مِنْ زَوْجِهَا عَلَى عَهْدِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَأَمَرَهَا النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم أَنْ تَعْتَدَّ بِحَيْضَةٍ. قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ حَسَنٌ غَرِيبٌ. وَاخْتَلَفَ أَهْلُ الْعِلْمِ فِي عِدَّةِ الْمُخْتَلِعَةِ فَقَالَ أَكْثَرُ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ إِنَّ عِدَّةَ الْمُخْتَلِعَةِ عِدَّةُ الْمُطَلَّقَةِ ثَلاَثُ حِيَضٍ. وَهُوَ قَوْلُ سُفْيَانَ الثَّوْرِيِّ وَأَهْلِ الْكُوفَةِ وَبِهِ يَقُولُ أَحْمَدُ وَإِسْحَاقُ. وَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ إِنَّ عِدَّةَ الْمُخْتَلِعَةِ حَيْضَةٌ. قَالَ إِسْحَاقُ وَإِنْ ذَهَبَ ذَاهِبٌ إِلَى هَذَا فَهُوَ مَذْهَبٌ قَوِيٌّ.
Überliefert von Ibn Abbas: Die Ehefrau von Thabit bin Qais erhielt eine Khul von ihrem Ehemann zur Zeit des Propheten (ﷺ). So befahl ihr der Prophet (ﷺ), eine Iddah von einer Menstruation einzuhalten.
Überliefert von Thawban: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Welche Frau auch immer von ihrem Ehemann eine Khul' ohne Schaden (Grund) verlangt, für sie wird der Duft des Paradieses (Dschannah) verboten sein.“
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wahrlich, die Frau ist wie eine Rippe; wenn du versuchst, sie geradezubiegen, wirst du sie brechen, und wenn du sie lässt, so wirst du das, was du an ihr genießt, mit der Krümmung haben.“
Überliefert von Ibn 'Umar: „Ich hatte eine Ehefrau, die ich liebte, aber mein Vater mochte sie nicht, so befahl er mir, sie zu scheiden, doch ich weigerte mich. Ich erwähnte das dem Propheten (ﷺ), und er sagte: ‚O Abdullah bin 'Umar! Scheide dich von deiner Ehefrau.‘“
Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Keine Frau soll die Scheidung ihrer Schwester (im Glauben) verlangen, um das auszugießen, was in ihrem Gefäß ist.“
Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Jede Scheidung ist gültig, außer der Scheidung der Ma'tuh-Person, deren Verstand überwältigt ist.“ (Da'if Jiddan)
Hisham bin Urwah überlieferte von seinem Vater, von Aishah, dass sie sagte: „Die Menschen waren derart, dass ein Mann sich von seiner Frau scheiden ließ, wann immer er sich von ihr scheiden lassen wollte, und sie blieb seine Frau, wenn er sie zurücknehmen wollte, solange sie sich in ihrer Iddah befand, und er konnte sich hundert Mal oder sogar öfter scheiden lassen, sodass ein Mann zu seiner Frau sagen konnte: ‚Bei Allah! Ich werde mich weder unwiderruflich von dir scheiden lassen, noch dir jemals Unterkunft gewähren!‘ Sie würde sagen: ‚Und wie ist das?‘ Er würde sagen: ‚Ich werde mich von dir scheiden lassen, und wann immer deine Iddah gerade zu Ende gehen will, werde ich dich zurücknehmen.‘ So ging eine Frau zu Aishah, um sie darüber zu informieren, und Aishah schwieg, bis der Prophet kam. So erzählte sie es ihm und der Prophet schwieg, bis der Qur'an offenbart wurde: ‚Die Scheidung ist zweimal, danach behaltet sie in angemessener Weise oder entlasst sie in Güte.‘ So sagte Aishah: ‚So konnten die Menschen in Zukunft mit der Scheidung fortfahren, (wissend) wer geschieden war und wer nicht geschieden war.‘
Al-Aswad überlieferte von Abu As-Sanabil bin Ba'kak, der sagte: „Subai'ah gebar dreiundzwanzig oder fünfundzwanzig Tage, nachdem ihr Ehemann gestorben war. Als sie bereit war (die postnatale Blutung beendet hatte), schmückte sie sich für die Ehe, aber sie wurde dafür getadelt, so wurde es dem Propheten erwähnt und er sagte: ‚Wenn sie das getan hat, dann ist ihre Zeit gekommen.‘
Sulaiman bin Yasir überlieferte, dass Abu Hurairah, Ibn Abbas und Abu Salamah bin Abdur-Rahman die schwangeren Frauen erwähnten, deren Ehemann starb und die nach dem Tod ihres Ehemannes gebar. So sagte Ibn Abbas: „Sie beobachtet die Iddah bis zum Ende der beiden Fristen.“ Abu Salamah sagte: „Vielmehr ist sie erlaubt, wenn sie gebiert.“ Abu Hurairah sagte: „Ich bin mit meinem Neffen,“ das heißt Abu Salamah. So sandte er eine Nachricht an Umm Salamah, die Frau des Propheten. Sie sagte: „Subai'ah Al-Aslamiyyah gebar kurze Zeit nach dem Tod ihres Ehemannes, so suchte sie das Urteil des Gesandten Allahs und er befahl ihr zu heiraten.“
Humaid bin Nafi überlieferte, dass Zainab bint Abi Salamah sagte: „Ich trat bei Umm Habibah ein, der Frau des Propheten, als ihr Vater Sufyan bin Harb starb. So bat sie um etwas Parfüm, das etwas Gelbes Safran oder etwas anderes hatte, so trug ein Mädchen es auf sie auf und legte etwas davon auf ihre Wangen. Dann sagte sie: ‚Bei Allah! Ich habe keinen Bedarf an Parfüm, außer dass ich den Gesandten Allahs hörte, der sagte: ‚Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten mehr als drei Tage zu trauern, außer um ihren Ehemann (in diesem Fall sind es) vier Monate und zehn Tage.‘
Humaid bin Nafi überlieferte, dass Zainab sagte: „So trat ich bei Zainab bint Jahsh ein, als ihr Bruder starb. Sie rief nach etwas Parfüm und trug es auf, dann sagte sie: ‚Bei Allah! Ich habe keinen Bedarf an Parfüm, außer dass ich den Gesandten Allahs hörte, der sagte: ‚Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten mehr als drei Nächte zu trauern, außer um ihren Ehemann (in diesem Fall sind es) vier Monate und zehn Tage.‘
قَالَتْ زَيْنَبُ وَسَمِعْتُ أُمِّي أُمَّ سَلَمَةَ، تَقُولُ جَاءَتِ امْرَأَةٌ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَتْ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّ ابْنَتِي تُوُفِّيَ عَنْهَا زَوْجُهَا وَقَدِ اشْتَكَتْ عَيْنَيْهَا أَفَنَكْحَلُهَا فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ» مَرَّتَيْنِ أَوْ ثَلاَثَ مَرَّاتٍ كُلُّ ذَلِكَ يَقُولُ «لاَ». ثُمَّ قَالَ «إِنَّمَا هِيَ أَرْبَعَةُ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا وَقَدْ كَانَتْ إِحْدَاكُنَّ فِي الْجَاهِلِيَّةِ تَرْمِي بِالْبَعْرَةِ عَلَى رَأْسِ الْحَوْلِ». قَالَ وَفِي الْبَابِ عَنْ فُرَيْعَةَ بِنْتِ مَالِكٍ أُخْتِ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ وَحَفْصَةَ بِنْتِ عُمَرَ. قَالَ أَبُو عِيسَى حَدِيثُ زَيْنَبَ حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ. - وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ أَنَّ الْمُتَوَفَّى عَنْهَا زَوْجُهَا تَتَّقِي فِي عِدَّتِهَا الطِّيبَ وَالزِّينَةَ. وَهُوَ قَوْلُ سُفْيَانَ الثَّوْرِيِّ وَمَالِكِ بْنِ أَنَسٍ وَالشَّافِعِيِّ وَأَحْمَدَ وَإِسْحَاقَ.
Überliefert von Humaid bin Nafi, dass Zainab sagte: "Und ich hörte meine Mutter, Umm Salamah, sagen: 'Eine Frau kam zum Gesandten Allahs (ﷺ) und sie sagte: "O Gesandter Allahs! Der Ehemann meiner Tochter ist gestorben, und sie leidet an einer Augenkrankheit, kann sie also Kohl verwenden?" Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Nein" zwei- oder dreimal. Jedes Mal (wenn sie fragte) sagte er "nein". Dann sagte er: "Es ist nur eine Sache von vier Monaten und zehn (Tagen). In der Dschahiliyya warf eine von euch einen Klumpen Kamelmist, wenn ein Jahr vergangen war."'
Überliefert von Salamah bin Sakhr Al-Bayadi: dass der Prophet (ﷺ) über denjenigen, der Zihar aussprach und vor der Sühne Geschlechtsverkehr hatte, sagte: "Eine Sühne."