أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنِ ابْنِ عَجْلاَنَ، عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ جَدِّهِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ سُئِلَ عَنِ الثَّمَرِ الْمُعَلَّقِ فَقَالَ «مَا أَصَابَ مِنْ ذِي حَاجَةٍ غَيْرِ مُتَّخِذٍ خُبْنَةً فَلاَ شَىْءَ عَلَيْهِ وَمَنْ خَرَجَ بِشَىْءٍ مِنْهُ فَعَلَيْهِ غَرَامَةُ مِثْلَيْهِ وَالْعُقُوبَةُ وَمَنْ سَرَقَ شَيْئًا مِنْهُ بَعْدَ أَنْ يُئْوِيَهُ الْجَرِينُ فَبَلَغَ ثَمَنَ الْمِجَنِّ فَعَلَيْهِ الْقَطْعُ وَمَنْ سَرَقَ دُونَ ذَلِكَ فَعَلَيْهِ غَرَامَةُ مِثْلَيْهِ وَالْعُقُوبَةُ».

Es wurde von 'Amr bin Schuaib, von seinem Vater, dass sein Großvater 'Abdullah bin 'Amr, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) über Früchte auf dem Baum gefragt wurde. Er sagte: „Was ein Bedürftiger nimmt, ohne etwas in seine Tasche zu stecken (und mitzunehmen), dafür gibt es keine Strafe. Aber wer etwas mitnimmt, der muss eine Strafe in doppelter Höhe des Wertes zahlen und wird bestraft. Wer etwas stiehlt, nachdem es ordnungsgemäß gelagert wurde, und sein Wert dem eines Schildes entspricht, dessen Hand muss abgeschnitten werden. Wer etwas stiehlt, das weniger wert ist als das, der muss eine Strafe in doppelter Höhe des Wertes zahlen und wird bestraft.“

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Hasan (Darussalam)