أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، قَالَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «إِذَا أُتْبِعَ أَحَدُكُمْ عَلَى مَلِيءٍ فَلْيَتْبَعْ وَالظُّلْمُ مَطْلُ الْغَنِيِّ».
Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Wenn einer von euch an einen Reichen verwiesen wird (um bei der Rückzahlung einer Schuld zu helfen), soll er diese Verweisung annehmen, und (das Unrecht) liegt darin, dass ein Reicher lange Zeit braucht, um eine Schuld zurückzuzahlen.‘“