أَخْبَرَنَا عَلِيُّ بْنُ حُجْرٍ، قَالَ حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ النَّخْلَةِ حَتَّى تَزْهُوَ وَعَنِ السُّنْبُلِ حَتَّى يَبْيَضَّ وَيَأْمَنَ الْعَاهَةَ نَهَى الْبَائِعَ وَالْمُشْتَرِيَ.
Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs den Verkauf von Datteln auf den Bäumen vor ihrer Reife verbot, sowie den Verkauf von Getreideähren, bevor die Körner sichtbar werden und keine Furcht vor einer Krankheit besteht. Er verbot dies sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer.