أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنِ الْمُزَابَنَةِ أَنْ يَبِيعَ ثَمَرَ حَائِطِهِ وَإِنْ كَانَ نَخْلاً بِتَمْرٍ كَيْلاً وَإِنْ كَانَ كَرْمًا أَنْ يَبِيعَهُ بِزَبِيبٍ كَيْلاً وَإِنْ كَانَ زَرْعًا أَنْ يَبِيعَهُ بِكَيْلِ طَعَامٍ نَهَى عَنْ ذَلِكَ كُلِّهِ.
Es wurde überliefert, dass Ibn 'Umar sagte: „Der Gesandte Allahs verbot die Muzabanah, worunter fällt, dass ein Mann die Datteln seines Hains verkauft, während sie noch auf den Bäumen sind, gegen ein Maß trockener Datteln, wobei die Menge (der Datteln auf den Bäumen) geschätzt wird. Oder, wenn es Trauben sind, er sie verkauft, während sie noch an den Reben sind, gegen ein Maß Rosinen, wobei die Menge (der Trauben an den Reben) geschätzt wird. Oder wenn es Getreide auf dem Feld ist, er es verkauft gegen bereits geerntetes Getreide, wobei die Menge (des Getreides auf den Feldern) geschätzt wird. Er verbot all dies.“