أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «إِذَا تَبَايَعَ الرَّجُلاَنِ فَكُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا بِالْخِيَارِ حَتَّى يَفْتَرِقَا». وَقَالَ مَرَّةً أُخْرَى «مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا وَكَانَا جَمِيعًا أَوْ يُخَيِّرَ أَحَدُهُمَا الآخَرَ فَإِنْ خَيَّرَ أَحَدُهُمَا الآخَرَ فَتَبَايَعَا عَلَى ذَلِكَ فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ فَإِنْ تَفَرَّقَا بَعْدَ أَنْ تَبَايَعَا وَلَمْ يَتْرُكْ وَاحِدٌ مِنْهُمَا الْبَيْعَ فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ».

Es wurde von Al-Laith, von Nafi, von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Wenn zwei Männer ein Geschäft eingehen, hat jeder von ihnen die Wahl, bis sie sich trennen." Bei einer Gelegenheit sagte er: "Solange sie sich nicht getrennt haben und der eine nicht zum anderen gesagt hat, er solle entscheiden. Wenn der eine zum anderen sagt, er solle entscheiden, und sie sich auf etwas einigen, dann ist das Geschäft bindend. Wenn sie sich nach dem Eingehen eines Geschäfts trennen und keiner von ihnen das Geschäft rückgängig gemacht hat, dann ist das Geschäft bindend." (Sahih)

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih

Sunan an-Nasa'i 4472 · Hadithsammlung