أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، قَالَ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ، عَنْ جَابِرٍ، قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «مَنْ أَعْمَرَ رَجُلاً عُمْرَى لَهُ وَلِعَقِبِهِ فَقَدْ قَطَعَ قَوْلُهُ حَقَّهُ وَهِيَ لِمَنْ أُعْمِرَ وَلِعَقِبِهِ».
Al-Laith überlieferte von Ibn Shihab, von Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman, von Jabir, der sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: ‚Wer einem Mann eine lebenslange Schenkung macht, sie gehört ihm und seinen Erben; seine Worte (als er die Schenkung machte) beendeten seine Rechte daran, und sie gehört demjenigen, dem sie auf der Grundlage der 'Umrah gegeben wurde, und seinen Erben.'“