أَخْبَرَنَا حُمَيْدُ بْنُ مَسْعَدَةَ، قَالَ حَدَّثَنَا يَزِيدُ، - وَهُوَ ابْنُ زُرَيْعٍ - قَالَ حَدَّثَنَا ابْنُ عَوْنٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ عُمَرَ، قَالَ أَصَابَ عُمَرُ أَرْضًا بِخَيْبَرَ فَأَتَى النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ أَصَبْتُ أَرْضًا لَمْ أُصِبْ مَالاً قَطُّ أَنْفَسَ عِنْدِي فَكَيْفَ تَأْمُرُ بِهِ قَالَ «إِنْ شِئْتَ حَبَّسْتَ أَصْلَهَا وَتَصَدَّقْتَ بِهَا». فَتَصَدَّقَ بِهَا - عَلَى أَنْ لاَ تُبَاعَ وَلاَ تُوهَبَ وَلاَ تُورَثَ - فِي الْفُقَرَاءِ وَالْقُرْبَى وَالرِّقَابِ وَفِي سَبِيلِ اللَّهِ وَالضَّيْفِ وَابْنِ السَّبِيلِ لاَ جُنَاحَ عَلَى مَنْ وَلِيَهَا أَنْ يَأْكُلَ مِنْهَا بِالْمَعْرُوفِ وَيُطْعِمَ صَدِيقًا غَيْرَ مُتَمَوِّلٍ فِيهِ.

Es wurde überliefert, dass Yazid - Ibn Ruzaiq - sagte: "Ibn 'Awn überlieferte uns, von Nafi', von Ibn 'Umar, von 'Umar, der sagte: 'Ich erwarb etwas Land in Khaibar. Er kam zum Propheten und sagte: Ich habe etwas Land in Khaibar erworben, und mir wurde noch nie ein Vermögen gegeben, das mir kostbarer wäre als dieses. Was befiehlst du mir damit zu tun? Er sagte: Wenn du willst, kannst du es 'einfrieren' und als Wohltätigkeit geben. So gab er es als Wohltätigkeit unter der Bedingung, dass es nicht verkauft, verschenkt oder vererbt wird, an die Armen, Verwandten, Sklaven, für die Sache Allahs, Gäste und Reisende. Es ist keine Sünde für den, der es verwaltet, wenn er davon auf vernünftiger Basis isst und seinen Freund speist, ohne die Absicht, dadurch reich zu werden.'"

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Darussalam)