أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ بَزِيعٍ، قَالَ حَدَّثَنَا يَزِيدُ، قَالَ حَدَّثَنَا سَعِيدٌ، عَنْ قَتَادَةَ، عَنِ الْحَسَنِ، عَنْ سَلَمَةَ بْنِ الْمُحَبَّقِ، أَنَّ رَجُلاً، غَشِيَ جَارِيَةً لاِمْرَأَتِهِ فَرُفِعَ ذَلِكَ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «إِنْ كَانَ اسْتَكْرَهَهَا فَهِيَ حُرَّةٌ مِنْ مَالِهِ وَعَلَيْهِ الشَّرْوَى لِسَيِّدَتِهَا وَإِنْ كَانَتْ طَاوَعَتْهُ فَهِيَ لِسَيِّدَتِهَا وَمِثْلُهَا مِنْ مَالِهِ».
Es wurde von Salamah bin Al-Muhabbaq überliefert, dass ein Mann mit einer Sklavin, die seiner Frau gehörte, Geschlechtsverkehr hatte und zum Gesandten Allahs (ﷺ) gebracht wurde. Er sagte: „Wenn er sie gezwungen hat, dann ist sie auf seine Kosten frei und er muss ihrer Herrin eine ähnliche Sklavin als Ersatz geben. Wenn sie ihm darin gehorcht hat, dann gehört sie ihrer Herrin, und er muss ihrer Herrin ebenfalls eine ähnliche Sklavin geben.“