أَخْبَرَنَا يَحْيَى بْنُ دُرُسْتَ، قَالَ حَدَّثَنَا أَبُو إِسْمَاعِيلَ، قَالَ حَدَّثَنَا يَحْيَى، أَنَّ أَبَا سَلَمَةَ، حَدَّثَهُ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ تُنْكَحُ الثَّيِّبُ حَتَّى تُسْتَأْذَنَ وَلاَ تُنْكَحُ الْبِكْرُ حَتَّى تُسْتَأْمَرَ». قَالُوا يَا رَسُولَ اللَّهِ كَيْفَ إِذْنُهَا قَالَ «إِذْنُهَا أَنْ تَسْكُتَ».
Es wurde von Abu Huraira überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Eine bereits verheiratete Frau darf nicht verheiratet werden, bis ihre Erlaubnis eingeholt wurde, und eine Jungfrau darf nicht verheiratet werden, bis ihre Zustimmung eingeholt wurde.“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, wie gibt sie ihre Erlaubnis?“ Er sagte: „Ihre Erlaubnis ist, wenn sie schweigt.“