أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ، قَالَ حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، عَنْ عَمْرٍو، عَنْ طَاوُسٍ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم وَقَّتَ لأَهْلِ الْمَدِينَةِ ذَا الْحُلَيْفَةِ وَلأَهْلِ الشَّامِ الْجُحْفَةَ وَلأَهْلِ الْيَمَنِ يَلَمْلَمَ وَلأَهْلِ نَجْدٍ قَرْنًا فَهُنَّ لَهُمْ وَلِمَنْ أَتَى عَلَيْهِنَّ مِنْ غَيْرِ أَهْلِهِنَّ مِمَّنْ كَانَ يُرِيدُ الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ فَمَنْ كَانَ دُونَهُنَّ فَمِنْ أَهْلِهِ حَتَّى أَنَّ أَهْلَ مَكَّةَ يُهِلُّونَ مِنْهَا.

Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass der Prophet (ﷺ) Dhul-Hulaifah als Miqat für die Bewohner von Al-Madinah, Al-Juhfah für die Bewohner von Ash-Sham, Yalamlam für die Bewohner von Jemen und Qarn für die Bewohner von Najd bestimmte. Sie sind für sie und für diejenigen, die an ihnen vorbeikommen und nicht zu ihren Bewohnern gehören und die die Pilgerfahrt (Haddsch) oder die 'Umrah (kleine Pilgerfahrt) durchführen wollen. Wenn der Wohnort einer Person innerhalb der Grenze des Miqat liegt, dann (soll er den Ihram) von dort aus antreten, wo er seine Reise beginnt, und dies gilt auch für die Bewohner von Makkah.

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Darussalam)